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Bildungs- und Teilhabe-Rechner 2026

BuT-Leistungen für Schulkinder und Kita-Kinder berechnen — Schulbedarf, Teilhabe, Mittagessen und mehr nach § 28 SGB II.

01

195 €

Schulbedarf pro Kind/Jahr

02

15 €

Teilhabe pro Kind/Monat

03

0 €

Eigenanteil Mittagessen

BuT-Leistungen berechnen

Eingabe
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Welche Leistung bezieht Ihr Haushalt?

Bürgergeld (§ 19 SGB II)
Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
Wohngeld (WoGG)
Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII)

Weitere Situation

Kostenpflichtige Schülerbeförderung notwendig
Mittagessen in Schule oder Kita vorhanden
FAQ05

Häufige Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket 2026

Q.01Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld (§ 19 SGB II), Kinderzuschlag (§ 6a BKGG), Wohngeld oder Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII) beziehen. Die Kinder müssen in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und dürfen nicht in einer vollstationären Einrichtung untergebracht sein.
Q.02Wie hoch ist der Schulbedarf 2026?
Der persönliche Schulbedarf beträgt 2026 insgesamt 195 € pro Schuljahr (§ 28 Abs. 3 SGB II). Er wird in zwei Tranchen ausgezahlt: 130 € zum 1. August und 65 € zum 1. Februar des Folgejahres. Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen.
Q.03Was umfasst die Teilhabe-Leistung?
Die Leistung zur sozialen und kulturellen Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II) beträgt 15 € pro Monat (= 180 €/Jahr) je Kind. Sie kann für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen, Kurse der Volkshochschule oder ähnliche Angebote genutzt werden. Anspruch haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Q.04Müssen wir für das Schulessen noch etwas zuzahlen?
Nein. Seit dem 1. Juli 2019 ist der Eigenanteil für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita auf 0 € gesenkt worden (§ 28 Abs. 6 SGB II). Die tatsächlichen Kosten werden vollständig übernommen, sofern die Einrichtung Mittagessen anbietet und das Kind daran teilnimmt.
Q.05Wo stelle ich den BuT-Antrag?
Bürgergeld-Empfänger stellen den Antrag beim zuständigen Jobcenter. Kinderzuschlag-Empfänger beim Jobcenter oder der Familienkasse. Wohngeld-Empfänger beim Sozialamt der Gemeinde. Sozialhilfe-Empfänger beim Sozialamt. Anträge können rückwirkend für laufende Bewilligungszeiträume gestellt werden. In vielen Kommunen können Schulen und Kitas auch direkt Leistungen für die Kinder abrechnen.

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Vor jeder Veröffentlichung gleicht unser Faktencheck-Team die zentralen Zahlen — Kindergeldhöhe, Elterngeldgrenzen, Kinderzuschlag-Stufen, Düsseldorfer Tabelle — mit den jeweils aktuellen amtlichen Veröffentlichungen ab. Jede Cent-Angabe in einem Rechner ist auf einen Paragraphen oder eine Behördenmitteilung rückführbar.

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Stand dieser Version:Mai 2026

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