Was muss ich wann beantragen? Für jede Lebenssituation: die richtigen Leistungen, Fristen und Behörden.
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Lebensphasen
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Pflicht-Schritte
2026
Datenstand
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Wir sind schwanger
Was muss ich noch vor der Geburt erledigen? Anträge, Fristen und Vorbereitungen.
Arbeitgeber informieren
PflichtSo früh wie möglich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren (§ 15 MuSchG). Pflicht, damit Mutterschutz greift.
Mutterpass ausstellen lassen
PflichtDer Mutterpass wird bei der ersten Vorsorgeuntersuchung (ca. SSW 8–12) ausgestellt. Enthält alle wichtigen Schwangerschaftsdaten.
Elterngeld-Antrag vorbereiten
EmpfehlungUnterlagen zusammenstellen: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Steuerbescheid. Antrag kann erst nach Geburt gestellt werden, aber Vorbereitung spart Zeit.
Krankenkasse benachrichtigen
EmpfehlungDie gesetzliche Krankenkasse zahlt ab SSW 12 das Mutterschaftsgeld (13 €/Tag). Frühzeitig melden.
Schwangerschaftsrechner nutzen
InfoAlle Fristen (ET, Mutterschutz, Elterngeld-Deadline) automatisch berechnen lassen.
Kind ist geboren
Die ersten Wochen: gesetzliche Pflichten und Anträge, die schnell gestellt werden müssen.
Geburt beim Standesamt anzeigen
PflichtDie Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden (§ 18 PStG). Ohne Geburtsurkunde können andere Anträge nicht gestellt werden.
Kind bei Krankenkasse anmelden
PflichtKind in die Familienversicherung der gesetzlichen KV einschreiben (§ 10 SGB V). Rückwirkend ab Geburtstag möglich — trotzdem schnell handeln.
Kindergeld beantragen
PflichtAntrag bei der Familienkasse. Rückwirkend max. 6 Monate möglich — trotzdem nicht zu lange warten (259 €/Monat ab 2026).
Elterngeld beantragen
PflichtRückwirkend max. 3 Monate möglich. Früh beantragen spart Wartezeit. Basiselterngeld: 67 % des Nettolohns, min. 300 €, max. 1.800 €/Monat.
Steuerklasse prüfen / wechseln
EmpfehlungMit Kind ggf. vorteilhafte Steuerklasse-Kombination prüfen. Klasse III/V oder Faktorverfahren kann das Elterngeld erhöhen (basiert auf Nettolohn 12 Monate vor Geburt).
Kind wird 3 Jahre — Kita-Start
Ab 1 Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Was ist zu tun, wenn das Kind in die Kita kommt?
Kita-Platz frühzeitig anmelden
EmpfehlungBeliebte Kitas haben Wartelisten von 1–2 Jahren. Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz ab 1 Jahr (§ 24 SGB VIII). Anmeldung so früh wie möglich.
Kita-Gebühren prüfen
InfoJe nach Bundesland sind Kita-Beiträge einkommensabhängig oder kostenfrei. Berlin, Thüringen, Saarland: vollständig beitragsfrei.
Wohngeld neu prüfen (bei Einkommensänderung)
InfoKita-Kosten können Anspruch auf Wohngeld verändern. Bei Rückkehr aus Elternzeit neues Einkommen eingeben.
Kind wird 18 Jahre
Mit 18 endet das automatische Kindergeld. Wie und wann verlängert es sich bei Ausbildung und Studium?
Kindergeld-Verlängerung prüfen
PflichtKindergeld wird bis 25 Jahre gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist (§ 32 EStG). Eltern müssen aktiv die Ausbildungs-/Studienbescheinigung einreichen.
Kinderfreibetrag in der Einkommensteuererklärung
InfoDas Finanzamt prüft automatisch, ob Kinderfreibetrag (9.756 € 2026) oder Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG).
Krankenversicherung des Kindes prüfen
InfoBis 25 Jahre kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V) möglich, wenn kein eigenes Einkommen über Grenze. Mit eigenem Job: eigene KV nötig.
Trennung oder Scheidung
Welche Leistungen und Rechte gibt es nach einer Trennung mit Kindern?
Unterhaltsvorschuss beantragen
EmpfehlungWenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt: Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (227–394 €/Monat je nach Alter, 2026).
Steuerklasse II beantragen (Alleinerziehende)
EmpfehlungAlleinerziehende können Steuerklasse II beantragen: Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr. Beantragung beim Finanzamt.
Düsseldorfer Tabelle prüfen
InfoKindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen. Höhe abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes.
Wohngeld neu prüfen
EmpfehlungDurch Einkommensverlust bei Trennung kann Wohngeld-Anspruch entstehen oder steigen.
Arbeitslos mit Kindern
Welche Leistungen stehen Familien ohne Erwerbseinkommen zu?
Arbeitslosengeld / Bürgergeld anmelden
PflichtInnerhalb von 3 Tagen nach Arbeitsverlust beim Jobcenter / Agentur für Arbeit melden. Verzögerung kann zu Sperrzeiten führen.
Kinderzuschlag prüfen
EmpfehlungWenn trotz Arbeitslosigkeit noch ein Mindesterwerbseinkommen besteht (600 € Alleinerziehende, 900 € Paar): Kinderzuschlag bis 297 €/Kind/Monat möglich statt Bürgergeld.
Wohngeld prüfen
InfoBei Bürgergeld: kein Anspruch auf Wohngeld. Bei Arbeitslosengeld I (kein SGB II): Wohngeld möglich. Prüfen ob Wohngeld + Kinderzuschlag mehr ergibt als Bürgergeld.
Zwillinge oder Mehrlinge erwartet
Besonderheiten bei Elterngeld, Kindergeld und Mutterschutz für Mehrlingsfamilien.
Elterngeld-Mehrlings-Bonus
InfoBei Mehrlingsgeburten gibt es einen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: Ab dem zweiten Kind 300 €/Monat Mehrlingszuschlag zum Basiselterngeld.
Längerer Mutterschutz
InfoBei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen statt 8 Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG).
Kindergeld für jedes Kind
PflichtFür jedes Mehrlingskind wird Kindergeld gezahlt (259 €/Kind/Monat 2026). Für Zwillinge also 518 €/Monat gesamt.
Alle Angaben sind allgemeine Orientierungshilfen (Stand: Mai 2026). Fristen und Zuständigkeiten können je nach Bundesland und individueller Situation abweichen. Keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG.
— Redaktion
Redaktion Faktencheck
Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Vor jeder Veröffentlichung gleicht unser Faktencheck-Team die zentralen Zahlen — Kindergeldhöhe, Elterngeldgrenzen, Kinderzuschlag-Stufen, Düsseldorfer Tabelle — mit den jeweils aktuellen amtlichen Veröffentlichungen ab. Jede Cent-Angabe in einem Rechner ist auf einen Paragraphen oder eine Behördenmitteilung rückführbar.
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:Mai 2026
Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.
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