Familienleistungen-Rechner.deRechner · DE

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kostenlose Rechner

259 €

Kindergeld pro Kind/Monat

bis 1.800 €

Elterngeld monatlich

100 %

kostenlos & ohne Anmeldung

16 Rechnereine Übersicht.

Alle Rechner für Familienleistungen, Mutterschutz, Unterhalt und Steuervergleich auf einen Blick – transparent, aktuell und kostenlos.

01

Kindergeld

Berechnen Sie Ihren monatlichen Kindergeldanspruch für bis zu 5 Kinder – mit Altersprüfung und Jahresbetrag.

02

Elterngeld

Ermitteln Sie Ihr Elterngeld nach Steuerklasse, Einkommen und Bezugsdauer – Basis oder ElterngeldPlus.

03

Kinderzuschlag

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag und berechnen Sie den monatlichen Betrag je nach Einkommen.

04

Unterhaltsvorschuss

Berechnen Sie den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind – abhängig vom Alter und der Bezugsdauer.

05

Mutterschaftsgeld

Schätzen Sie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für die Schutzfristen vor und nach der Geburt.

06

Günstigerprüfung

Vergleichen Sie Kindergeld und Kinderfreibetrag und prüfen Sie, wann der Freibetrag steuerlich günstiger ist.

07

Düsseldorfer Tabelle

Berechnen Sie Kindesunterhalt nach bereinigtem Nettoeinkommen, Altersstufe und Kindergeldabzug.

08

Wohngeld-Rechner

Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch nach WoGG 2026 — Haushaltsgröße, Miete, Einkommen und Mietstufe.

09

Brutto-Netto-Rechner

Nettoeinkommen berechnen nach Steuerklasse, Bundesland und SV — inkl. Kindergeld-Schätzung für Familien.

10

Schwangerschaftsrechner

Geburtstermin, SSW, Mutterschutzfristen und Antrags-Deadlines für Elterngeld und Kindergeld berechnen.

11

Elternzeit-Rechner

Elternzeit-Anspruch, Anmeldefristen beim Arbeitgeber (7/13 Wochen) und Elternzeitfenster bis 3 und 8 Jahre berechnen.

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Entlastungsbetrag-Rechner

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG berechnen: 4.260 € Grundbetrag + 240 € je weiteres Kind. Mit Steuerersparnis-Schätzung.

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Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: Einkommensstufe, Zahlbetrag, Selbstbehalt.

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BuT-Rechner

Bildungs- und Teilhabepaket berechnen: Schulbedarf (195 €), Teilhabe (15 €/Monat) und weitere übernommene Kosten für Familien mit Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

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Kita-Gebühren 2026

Beitragsfreiheit, einkommensabhängige Beiträge und Geschwistermäßigung im Bundesland-Vergleich.

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Wegweiser nach Lebensphase

Welche Anträge, Fristen und Behörden in jeder Lebenssituation mit Kindern wichtig sind.

Mehr für Familien
in Deutschland.

Der deutsche Staat unterstützt Familien mit jährlich über 50 Milliarden Euro an Familienleistungen. Wir helfen Ihnen, herauszufinden, was Ihnen zusteht – transparent, aktuell und kostenlos.

Vertrauen

Aktuelle WerteAlle Beträge Stand 2026
DatenschutzAlle Berechnungen im Browser
KostenlosOhne Anmeldung nutzbar
UnabhängigNeutral & werbefinanziert

So funktioniert's

In drei Schritten zum Ergebnis.

01
Leistung wählen

Gewünschte Leistung auswählen

Wählen Sie die passende Berechnung: Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Mutterschaftsgeld, Günstigerprüfung oder Düsseldorfer Tabelle.

02
Daten eingeben

Persönliche Daten eingeben

Geben Sie Alter, Einkommen und Familiensituation ein – alles bleibt in Ihrem Browser.

03
Ergebnis erhalten

Sofortiges Ergebnis

Erhalten Sie Ihren geschätzten Anspruch auf den Monat – kostenlos und ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

Fragen &
Antworten.

10 häufige Fragen beantwortet.

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (Steuerfortentwicklungsgesetz, 01.01.2026). Diese Regelung gilt für alle Kinder gleichermaßen, unabhängig von der Reihenfolge der Geburt.
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich noch in Berufsausbildung oder im Studium befindet.
Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Bei einem Nettoeinkommen über 1.200 € reduziert sich der Satz auf 65 %. Das Mindestelterngeld beträgt 300 €, das Maximum 1.800 € im Monat.
Beim klassischen Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten Sie den vollen Betrag für 12 Monate (plus 2 Partnermonate). ElterngeldPlus bietet die Hälfte des Betrags, aber doppelt so lange – also bis zu 28 Monate. ElterngeldPlus eignet sich besonders, wenn Sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten.
Kinderzuschlag erhalten Familien, die zwar ein ausreichendes Erwerbseinkommen haben, aber ohne den Zuschlag auf Bürgergeld angewiesen wären. Das Mindesteinkommen beträgt 900 € für Paare und 600 € für Alleinerziehende. Der maximale Kinderzuschlag beträgt 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026).
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt und beträgt je nach Alter des Kindes 227 € (0–5 J.), 299 € (6–11 J.) oder 394 € (12–17 J.) monatlich (Stand 2026).
Ja, Kindergeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden. Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen, die parallel zum Kindergeld gewährt wird.
Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Bei niedrigem zu versteuernden Einkommen hat dies in der Praxis oft keine oder nur geringe Auswirkungen.
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Elterngeld bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslands. Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Gemeinde.
Nein, die Rechner auf familienleistungen-rechner.de sind unabhängige Informationsangebote und ersetzen keine offizielle Berechnung durch die zuständigen Behörden. Die Ergebnisse dienen als Orientierungswerte. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an die Familienkasse oder das zuständige Amt.