Kindergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren monatlichen Kindergeldanspruch – aktuell 259 € pro Kind.
259 €
Pro Kind / Monat
5
Kinder (max.)
2026
Datenstand
Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, die für alle Kinder bis 18 Jahre (in Ausbildung bis 25 Jahre) gezahlt wird. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat (Steuerfortentwicklungsgesetz, 01.01.2026) – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder.
Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung).
Kindergeld berechnen
EingabeKind 1
Ergebnis
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— In der Praxis
Familienkonstellationen 2026
Konkrete Familienszenarien mit Zahlen 2026 — klicken Sie auf eine Familie, um den Rechner mit den entsprechenden Eingaben zu öffnen.
Familie Schneider
Köln
1 Kind, 6 Jahre, kein Studium
Kindergeld/Monat
259 €
Standardanspruch: 259 € pro Kind/Monat (uniform seit 2026, § 66 EStG).
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Familie Yilmaz
Berlin
2 Kinder (4 und 9 J.), keine Ausbildung
Kindergeld/Monat
518 €
2 × 259 € = 518 €/Monat. Auszahlung nach Endziffer der Kindergeld-Nummer.
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Familie Becker
Hamburg
3 Kinder (3, 8 und 14 J.)
Kindergeld/Monat
777 €
3 × 259 € = 777 €/Monat. Uniform seit 2023 — keine Staffelung nach Kinderzahl mehr.
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Familie Hoffmann
München
2 Kinder: 12 J. + 20 J. (Student)
Kindergeld/Monat
518 €
Anspruch bis 25 bei Studium (§ 32 Abs. 4 EStG) — jährlicher Ausbildungsnachweis erforderlich.
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Familie Wagner
Düsseldorf
1 Kind 19 J., keine Ausbildung
Kindergeld/Monat
0 €
Kein Anspruch nach 18, wenn das Kind nicht in Ausbildung ist und nicht arbeitssuchend gemeldet (max. 21).
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Familie Demir
Frankfurt
Zwillinge 2 J. + 1 älteres Kind (7 J.)
Kindergeld/Monat
777 €
Bei Zwillingen: 2 separate Kindergeld-Ansprüche → 3 × 259 € = 777 €. Plus Mehrlingszuschlag im Elterngeld.
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit Familienkasse — Auszahlungsplan 2026. „Werktag" entspricht Montag bis Freitag (außer Feiertage). Bei Wochenende-Feiertagen verschiebt sich die Zahlung um 1-2 Werktage nach hinten.
Häufige Fragen zum Kindergeld
Q.01Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Q.02Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Q.03Was ist die Günstigerprüfung beim Kindergeld?
Q.04Wo muss Kindergeld beantragt werden?
Q.05Was passiert, wenn das Kind einen Nebenjob hat?
Q.06Wie wird Kindergeld bei Auslandsstudium behandelt?
Q.07Was tun bei Kindergeld-Rückforderungen?
Q.08Wann muss eine Adressänderung der Familienkasse gemeldet werden?
Q.09Wird das Kindergeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Q.10Kann das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden?
Q.11Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
— Rechenbeispiele
Familie A
Paar, 2 Kinder (4 + 8 Jahre)
- →Kind 1 (4 J.): berechtigt
- →Kind 2 (8 J.): berechtigt
- →Gesamt: 2 × 259 €
518 € / Monat
Familie B
Alleinerziehend, 1 Kind (22 J., Studium)
- →Kind 22 Jahre, immatrikuliert
- →Anspruch bis 25. Geburtstag
- →Studiennachweis erforderlich
259 € / Monat
Familie C
Paar, 3 Kinder (6, 12, 20 J.)
- →Kind 6 J.: berechtigt (259 €)
- →Kind 12 J.: berechtigt (259 €)
- →Kind 20 J., kein Studium: 0 €
518 € / Monat
— Erklärung
Was ist Kindergeld und wer hat 2026 Anspruch?
Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Familienleistung in Deutschland. Es wird nicht für den Lebensunterhalt der Eltern gezahlt, sondern soll das Existenzminimum jedes Kindes steuerfrei stellen. Aus dieser verfassungsrechtlichen Funktion (Art. 6 Abs. 1 GG, BVerfG 1 BvL 20/84) folgt, dass jedes Kind ohne Einkommensprüfung der Eltern Anspruch hat — solange die formalen Voraussetzungen erfüllt sind: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (oder einem EU-/EWR-Staat), Altersgrenze, Ausbildungsstatus bei volljährigen Kindern.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Das gilt für das erste, zweite, dritte und jedes weitere Kind gleichermaßen — die früher gestaffelte Reihenfolgen-Regelung wurde 2023 abgeschafft. Die Erhöhung von 255 € (2025) auf 259 € (2026) wurde mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, parallel zur Anhebung des Kinderfreibetrags auf 6.828 € pro Jahr und Kind.
Anspruchsberechtigt sind in der Regel die leiblichen Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Stiefeltern (bei Aufnahme im Haushalt) sowie Großeltern, wenn sie das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, müssen diese bestimmen, an wen das Kindergeld gezahlt wird (Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2 EStG). Bei Trennung erhält der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag automatisch. Danach nur, wenn das Kind sich in Erstausbildung, Studium, einem anerkannten Freiwilligendienst, einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (höchstens vier Monate) oder einer ernsthaften Arbeitssuche befindet — und das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, haben ohne Altersgrenze Anspruch, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
— Berechnungsformel
Das Kindergeld ist ein gesetzlicher Pauschalbetrag — es gibt keine Einkommensberechnung wie beim Elterngeld. Die Höhe ergibt sich direkt aus § 66 EStG bzw. § 6 BKGG. Was sich von Fall zu Fall unterscheidet, ist die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
| Grundbetrag 2026 | 259 € / Kind / Monat Einheitlich für alle Kinder (§ 66 Abs. 1 EStG) |
|---|---|
| Jahresbetrag | 3.108 € / Kind / Jahr 259 € × 12 Monate |
| Bei 2 Kindern | 518 € / Monat — 6.216 € / Jahr |
| Bei 3 Kindern | 777 € / Monat — 9.324 € / Jahr |
| Bei 4 Kindern | 1.036 € / Monat — 12.432 € / Jahr |
| Auszahlungsweise | Monatlich auf Bankkonto Termin nach Endziffer der Kindergeldnummer |
Hinweis: Beamte, Berufssoldatinnen und Soldaten sowie Bezieherinnen und Bezieher von Versorgungsleistungen erhalten das Kindergeld nicht von der Familienkasse, sondern von ihrer Besoldungs- oder Versorgungsstelle. Die Beträge sind identisch.
— Sonderfälle
Volljährige Kinder in Ausbildung
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht Anspruch, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert. Nach Abschluss der Erstausbildung darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse zählen nicht zu dieser 20-Stunden-Grenze.
§ 32 Abs. 4 EStG
Zwillinge und Mehrlinge
Jedes Kind zählt einzeln. Bei Zwillingen werden 2 × 259 € = 518 €/Monat gezahlt, bei Drillingen 3 × 259 € = 777 €/Monat. Es gibt keinen zusätzlichen Mehrlingszuschlag im Kindergeldrecht — wohl aber beim Elterngeld (Mehrlingszuschlag 300 € pro Mehrling).
§ 66 EStG
Kindergeld für Ausländer in Deutschland
EU-Bürgerinnen und Bürger mit Freizügigkeitsrecht haben den gleichen Anspruch wie deutsche Staatsangehörige. Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt (z. B. Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU). Asylsuchende sind erst nach Anerkennung kindergeldberechtigt; subsidiär Schutzberechtigte mit befristeter Aufenthaltserlaubnis seit 2020.
§ 62 Abs. 2 EStG, § 1 Abs. 3 BKGG
Grenzgänger und Auslandstätigkeit
Wer in Deutschland wohnt und im EU-Ausland arbeitet (Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Polen, Tschechien, Schweiz), erhält in der Regel deutsches Kindergeld, sofern das andere Land keine vergleichbare Leistung zahlt. Zahlt das Tätigkeitsland eine ausländische Familienleistung, wird diese auf das deutsche Kindergeld angerechnet (Differenzkindergeld nach EG-VO 883/2004).
VO (EG) 883/2004
Behinderte Kinder
Für Kinder, die wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird Kindergeld ohne Altersgrenze gezahlt. Maßgeblich ist die Erwerbsunfähigkeit, nicht der Grad der Behinderung (GdB). Bescheinigung des Versorgungsamts oder Schwerbehindertenausweis sind als Nachweis vorzulegen.
§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG
Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten
Endet eine Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung und beginnt eine weiterführende Ausbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt, besteht in der Zwischenzeit bis zu maximal vier Monate Kindergeldanspruch. Bei längeren Wartezeiten (z. B. NC-Auflagen) kann es zum Anspruchsende kommen — hier hilft eine ernsthafte Bewerbungsdokumentation oder ein Freiwilliges Soziales Jahr.
§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG
— Kindergeld beantragen — Schritt für Schritt
Der Antrag auf Kindergeld ist gebührenfrei und kann online, schriftlich oder persönlich bei der Familienkasse gestellt werden. Wichtig: Kindergeld wird nur rückwirkend bis zu sechs Monate gezahlt (seit 2018) — wer den Antrag aufschiebt, verliert ggf. Monate.
- 01
Steuer-ID der Eltern und des Kindes bereithalten
Pflichtangabe nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Steuer-Identifikationsnummer steht auf dem Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder kann beim BZSt online angefordert werden. Für das Kind wird die Steuer-ID automatisch wenige Wochen nach der Geburt mit der Anmeldung beim Standesamt vom BZSt versandt.
- 02
Antragsformular ausfüllen
Online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit (familienkasse.de) mit dem Service Kindergeld — oder als PDF herunterladen (Formular KG 1). Für volljährige Kinder zusätzlich das Formular KG 1a (Erklärung über die Verhältnisse des Kindes).
- 03
Nachweise hochladen
Geburtsurkunde des Kindes (bei Neugeborenen), Schul- oder Studienbescheinigung bei volljährigen Kindern, ggf. Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige. Bei getrennt lebenden Eltern: Bescheinigung der Berechtigtenbestimmung.
- 04
Antrag absenden und Eingangsbestätigung aufbewahren
Online erhalten Sie eine sofortige Eingangsbestätigung. Bei Papierantrag empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Die Eingangsbestätigung sichert den Anspruchsbeginn.
- 05
Bescheid abwarten und Auszahlungstermine prüfen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Mit dem Bescheid erhalten Sie eine Kindergeldnummer, deren Endziffer den monatlichen Auszahlungstermin bestimmt. Die Auszahlungstabelle wird jährlich von der Familienkasse veröffentlicht.
- 06
Änderungen sofort mitteilen
Adressänderung, Ausbildungswechsel, Heirat des volljährigen Kindes, Umzug ins Ausland, Erwerbstätigkeit nach Erstausbildung über 20 Std./Woche — all dies muss innerhalb von zwei Wochen der Familienkasse gemeldet werden, um Rückforderungen zu vermeiden.
— Häufige Fehler
Antrag zu spät stellen
Kindergeld wird seit 2018 nur noch sechs Monate rückwirkend gezahlt (§ 66 Abs. 3 EStG). Wer den Antrag nach der Geburt verschiebt, verliert für jeden ungenutzten Monat 259 €. Tipp: Antrag direkt nach Eintreffen der Geburtsurkunde stellen.
Ausbildungsende nicht melden
Wird die Ausbildung abgebrochen, das Studium exmatrikuliert oder die Lehre beendet, endet der Kindergeldanspruch sofort. Wer dies nicht meldet, riskiert eine Rückforderung von mehreren tausend Euro plus Säumniszuschlag.
Anrechnung auf Bürgergeld übersehen
Familien im Bürgergeld-Bezug erhalten zwar das volle Kindergeld auf das Konto — dieses wird aber als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert den Regelsatz entsprechend. Wer auch Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld hat, sollte rechnen lassen, ob KiZ + Wohngeld günstiger sind.
Berechtigtenbestimmung bei Trennung versäumen
Nach einer Trennung erhält der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt — automatisch. Eine ausdrückliche Berechtigtenbestimmung an die Familienkasse ist nur erforderlich, wenn das Kind in beiden Haushalten gleich häufig wohnt. Bei späterer Korrektur muss die Differenz zurückgezahlt werden.
Günstigerprüfung ignorieren
Bei höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag (6.828 €/Jahr) steuerlich günstiger sein als das Kindergeld (3.108 €/Jahr). Das Finanzamt prüft dies automatisch mit der Steuererklärung — ohne Steuererklärung profitieren Sie nicht von der Günstigerprüfung. Lohnt sich besonders ab ca. 70.000 € zu versteuerndem Einkommen (Ehepaare).
Auslandsstudium des Kindes nicht ankündigen
Bei Studium in einem Drittstaat (USA, Kanada, Australien) muss die Familienkasse vorab informiert und der Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Wer die Auslandsausbildung erst nachträglich meldet, riskiert die Einstellung der Zahlung — und mögliche Rückforderung für den Zeitraum, in dem der Wohnsitz aus Sicht der Familienkasse unklar war.
— Nächste Schritte
Kindergeld online beantragen – Familienkasse →
Digitaler Antrag auf familienkasse.de — mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat
Formulare zum Download (KG 1, Anlage Kind) →
PDF-Formulare KG 1 und Anlage Kind zum Ausdrucken und Einsenden
Zuständige Familienkasse finden →
Finden Sie Ihre lokale Familienkasse nach Postleitzahl
— Quellen & Rechtsgrundlagen
- §§§ 62–78 EStG – EinkommensteuergesetzRechtsgrundlage Kindergeld
- §Familienkasse – Bundesagentur für ArbeitAntrag & aktuelle Beträge
- §BMFSFJ – Bundesministerium für FamilieÜberblick Familienleistungen
- §Steuerfortentwicklungsgesetz 2026259 € seit 01.01.2026
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Familienkasse.
Stand: Januar 2026
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— Redaktion

Elena Maurer
Chefredakteurin
Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:15. Januar 2026
Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.
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