Familienleistungen-Rechner.deRechner · DE
Übersicht 2026

Familienleistungen2026 im Überblick.

Alle wichtigen staatlichen Familienleistungen Deutschlands in einer Tabelle – mit aktuellen Beträgen, Rechtsgrundlage und zuständiger Behörde. Stand: Januar 2026.

Diese Pillar-Seite bündelt sämtliche Beträge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland für Familien relevant sind: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Elterngeld (Basis & Plus), Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jede Zahl ist auf den Paragraphen der zugrundeliegenden Vorschrift referenziert. Für eine individuelle Berechnung verlinken wir auf den jeweiligen Detailrechner.

LeistungHöhe 2026Rechner
Kindergeld

259

pro Kind / Monat

Öffnen
Kinderfreibetrag

6.828

€ / Jahr / Kind

Öffnen
Elterngeld (Basis)

300 – 1.800

€ / Monat (67 % vom Netto)

Öffnen
ElterngeldPlus

150 – 900

€ / Monat (doppelte Dauer)

Öffnen
Kinderzuschlag (KiZ)

297

max. € / Kind / Monat

Öffnen
Mutterschaftsgeld

13

€ / Kalendertag (max., gesetzl. KV)

Öffnen
Unterhaltsvorschuss (0–5 J.)

227

€ / Monat

Öffnen
Unterhaltsvorschuss (6–11 J.)

299

€ / Monat

Öffnen
Unterhaltsvorschuss (12–17 J.)

394

€ / Monat

Öffnen
Düsseldorfer Tabelle (Stufe 1, 0–5 J.)

482

€ / Monat (Mindestunterhalt)

Öffnen
Wohngeld

370

Ø € / Monat (Bundesschnitt)

Öffnen

Zum 1. Januar 2026 sind mehrere Beträge im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes und der jährlichen Anpassung der Sozialleistungen erhöht worden:

  • Kindergeld steigt von 255 € (2025) auf 259 € pro Kind und Monat.
  • Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 € pro Jahr und Kind (inkl. BEA-Freibetrag).
  • Kinderzuschlag-Höchstsatz steigt auf 297 € pro Kind und Monat.
  • Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt steigen mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle.
  • Die Elterngeld-Einkommensgrenze für Paare liegt unverändert bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Redaktion

Ángela Piedrahita Deltell

Herausgeberin & redaktionell Verantwortliche

Ángela Piedrahita Deltell betreibt familienleistungen-rechner.de und ist nach § 18 Abs. 2 MStV für die Inhalte verantwortlich. Die Inhalte werden anhand amtlicher Veröffentlichungen recherchiert und als allgemeine Orientierung aufbereitet; eine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung findet nicht statt.

Faktencheck:Redaktion FaktencheckQuellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung

Stand dieser Version:15. Januar 2026

Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.

Mehr über unsere Redaktion