Unterhaltsvorschuss-Rechner 2026
Berechnen Sie den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
227 €
Bis 5 Jahre
299 €
6–11 Jahre
394 €
12–17 Jahre
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Der Staat schießt den fehlenden Unterhalt vor und fordert ihn anschließend beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11 Jahre) und 394 € (12–17 Jahre) pro Monat (Stand 2026, §1 UhVorschG). Die Leistung wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt.
Unterhaltsvorschuss berechnen
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Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Q.01Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Q.02Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Q.03Was passiert, wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt?
Q.04Wo wird Unterhaltsvorschuss beantragt?
Q.05Wird das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Q.06Was passiert mit dem Anspruch ab 12 Jahren?
Q.07Was wenn der andere Elternteil im Ausland lebt?
Q.08Wie hängt UVG mit dem Wechselmodell zusammen?
Q.09Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil später zahlt?
— Erklärung
Was ist Unterhaltsvorschuss und wer hat 2026 Anspruch?
Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Vorleistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten. Das Jugendamt zahlt den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle aus und nimmt die Forderung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil dann selbst auf — eine Art staatliches Zwischenfinanzieren des Kindesunterhalts. Rechtsgrundlage: Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Mit der Reform 2017 wurden zwei zentrale Verbesserungen umgesetzt: die frühere Bezugszeit von maximal 72 Monaten (6 Jahren) entfällt, und die Altersgrenze wurde von 12 auf 18 Jahre angehoben. Seither wird Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt — ohne zeitliche Begrenzung.
Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren gilt eine zusätzliche Voraussetzung: entweder der alleinerziehende Elternteil bezieht kein Bürgergeld, oder verfügt über eigenes Einkommen von mindestens 600 € netto/Monat (kombinierbar mit Wohngeld, KiZ). Diese Schwelle soll verhindern, dass UVG und Bürgergeld parallel laufen.
Die Beträge 2026 betragen: 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11 Jahre), 394 € (12–17 Jahre) — bereits nach Abzug des hälftigen Kindergelds. Tatsächlich liegen die Mindestunterhaltsbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2026 bei 482 / 554 / 649 € — vom Tabellenbetrag werden 255 € Kindergeld (volle Anrechnung beim UVG) abgezogen.
— Berechnung
Die UVG-Höhe ist gesetzlich pauschaliert. Sie ergibt sich aus dem Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich des vollen Kindergelds. Eltern-Einkommen spielen für den UVG-Anspruch keine Rolle — anders als bei Bürgergeld oder KiZ.
| Alter 0–5 Jahre | 227 € / Monat Mindestunterhalt 482 € − 255 € Kindergeld |
|---|---|
| Alter 6–11 Jahre | 299 € / Monat Mindestunterhalt 554 € − 255 € Kindergeld |
| Alter 12–17 Jahre | 394 € / Monat Mindestunterhalt 649 € − 255 € Kindergeld |
| Anrechnung Unterhalt | 1:1 auf UVG-Betrag Zahlt der andere Elternteil 150 €, sinkt der UVG entsprechend |
| Anrechnung Halbwaisenrente | 1:1 Bezogen vom verstorbenen Elternteil |
| Bezugsdauer | Bis 18. Geburtstag Keine 72-Monats-Grenze mehr seit 2017 |
| Voraussetzung 12–17 J. | Eigenes Einkommen ≥ 600 € oder kein Bürgergeld Schwelle gegen Doppelbezug |
Der UVG-Betrag wird nicht jährlich angepasst, sondern ergibt sich aus dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des aktuellen Kindergelds. Bei jeder Kindergelderhöhung sinkt der reine UVG-Auszahlungsbetrag entsprechend.
— Sonderfälle
Vater unbekannt oder verstorben
Auch dann besteht Anspruch. Wenn der andere Elternteil verstorben ist, läuft der UVG-Anspruch zusätzlich zur Halbwaisenrente — die Rente wird allerdings auf den UVG-Betrag angerechnet. Bei anonymer Samenspende: ebenfalls Anspruch.
§ 1 Abs. 1 UhVorschG
Wechselmodell vs. Residenzmodell
Im echten Wechselmodell (Kind hälftig bei beiden Elternteilen) entfällt der Anspruch — Voraussetzung ist Alleinerziehung. Im Residenzmodell mit regelmäßigem Umgang am Wochenende bleibt der Anspruch.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG
Elternteil im EU-Ausland
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im EU-Ausland lebt, kann der UVG dennoch beantragt werden. Das Jugendamt versucht den Unterhalt grenzüberschreitend einzutreiben (Auslandsunterhaltsverordnung).
AuslandsUnthVO
Mitwirkungspflicht des alleinerziehenden Elternteils
Wer UVG bezieht, muss bei der Vaterschaftsfeststellung und beim Unterhaltseinzug mitwirken — Name und Anschrift des anderen Elternteils nennen, Mithilfe bei Zustellung. Bei Verweigerung kann der UVG verweigert werden.
§ 1 Abs. 3 UhVorschG
Wiederheirat oder neue Lebensgemeinschaft
Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem neuen Partner beendet den UVG-Anspruch (Alleinerziehung-Voraussetzung entfällt). Eine bloße Lebensgemeinschaft ohne Ehe lässt den Anspruch unberührt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG
Auslandsaufenthalt des Kindes
Der Anspruch endet, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlegt. Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Schüleraustausch bis 1 Jahr) sind unschädlich.
§ 1 UhVorschG
— Unterhaltsvorschuss beantragen — Schritt für Schritt
Antrag beim Jugendamt der Wohnortgemeinde des Kindes. UVG wird ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend — also so früh wie möglich stellen.
- 01
Zuständiges Jugendamt finden
Jugendamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Adresse über das Bundesportal familienportal.de oder die kommunale Website.
- 02
Unterlagen sammeln
Geburtsurkunde des Kindes, Meldebescheinigung des alleinerziehenden Haushalts, ggf. Scheidungsurteil, Belege über Unterhaltszahlungen oder deren Ausbleiben, Kontaktdaten des anderen Elternteils (Name, Anschrift, Geburtsdatum).
- 03
Antrag auf UVG-Formular einreichen
Bei manchen Jugendämtern online möglich, sonst per Papierformular oder persönlich. Bei der Antragstellung wird ein Termin zur Beratung angeboten — auch zur Frage, ob KiZ + Wohngeld parallel sinnvoll sind.
- 04
Mitwirkung bei Vaterschaftsfeststellung
Falls der Vater rechtlich nicht festgestellt ist, hilft das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, eine gerichtliche Feststellung herbeizuführen. Ohne diese Mitwirkung kann der UVG abgelehnt werden.
- 05
Bescheid und Auszahlung
Bearbeitungszeit 4–8 Wochen. Auszahlung erfolgt monatlich. Der Bescheid enthält den genauen Auszahlungsbetrag (nach Abzug eventueller Anrechnungen).
- 06
Änderungen sofort melden
Heirat, Umzug, Beginn der Zahlung des anderen Elternteils, eigenes Einkommen ab 12. Geburtstag des Kindes — all das beeinflusst den Anspruch. Meldepflicht innerhalb 2 Wochen, sonst Rückforderung.
— Häufige Fehler
Antrag zu spät stellen
UVG wird ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend. Wer 3 Monate nach Trennung den Antrag stellt, verliert 3 Monate × Tabellenbetrag — bei einem Schulkind also fast 1.000 €.
Mitwirkung verweigern
Wer Name und Adresse des anderen Elternteils nicht angibt oder bei der Vaterschaftsfeststellung nicht mitwirkt, riskiert die Ablehnung des UVG. Begründete Schutzbedürfnisse (Gewalt, Stalking) müssen dokumentiert werden.
Unterhaltszahlungen nicht melden
Wenn der andere Elternteil teilweise zahlt, ist das sofort dem Jugendamt zu melden. Wer das verschweigt, riskiert Rückforderung plus Bußgeld.
Wechselmodell falsch deklariert
Wer im echten Wechselmodell lebt, hat keinen UVG-Anspruch. Wer den Status falsch angibt, riskiert Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs.
12-Jahres-Schwelle unterschätzt
Mit dem 12. Geburtstag des Kindes gelten neue Anforderungen — eigenes Einkommen ≥ 600 € oder kein Bürgergeld. Diese Schwelle wird oft erst beim Folgebescheid bemerkt.
Halbwaisenrente nicht angeben
Halbwaisenrente vom verstorbenen Elternteil mindert den UVG-Betrag 1:1. Nicht angeben = Rückforderung + Säumniszuschlag.
— Nächste Schritte
Jugendamt finden – Antrag Unterhaltsvorschuss →
Antrag beim Jugendamt der Gemeinde stellen, in der das Kind lebt
Unterhaltsvorschuss – BMFSFJ Informationen →
Offizielle Informationen des Bundesfamilienministeriums (Beträge, Anspruch, Verfahren)
Beistandschaft beantragen (Unterhaltsansprüche durchsetzen) →
Das Jugendamt kann kostenlos Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen
— Quellen & Rechtsgrundlagen
- §UhVorschG – UnterhaltsvorschussgesetzRechtsgrundlage
- §BMFSFJ – Unterhaltsvorschuss227/299/394 € nach Altersgruppe (Stand 2026)
- §familienportal.de – UnterhaltsvorschussAntrag beim Jugendamt
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Verbindliche Auskünfte erteilt das Jugendamt der Gemeinde.
Stand: Januar 2026
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— Redaktion

Elena Maurer
Chefredakteurin
Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:15. Januar 2026
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