Familienleistungen-Rechner.deRechner · DE
Familien-Check

Alle Familienleistungenin 5 Minuten geprüft.

Einmal Daten eingeben, alle Ansprüche stapeln. Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld auf einen Blick — mit Link zum Detailrechner und Antragsweg.

Ihre Kinder

Geben Sie für jedes Kind Alter und Ausbildungsstatus an. Bis zu 5 Kinder werden gleichzeitig berücksichtigt.

Kind 1

J.

In Ausbildung oder Studium?

Schwerbehinderung des Kindes

Was prüft der Familienleistungs-Check?

Der Familienleistungs-Check kombiniert als einziges kostenloses Tool in Deutschland alle sieben großen Bundesleistungen für Familien in einem einzigen Wizard: Kindergeld, Elterngeld, ElterngeldPlus, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss und die Günstigerprüfung (Kindergeld vs. Kinderfreibetrag). Statt sieben separate Rechner auszufüllen, reichen fünf Schritte.

Welche Leistungen werden geprüft?

  • Kindergeld259 € pro Kind/Monat, pauschal, unabhängig vom Einkommen (§ 66 EStG).
  • Elterngeld67 % des Nettoeinkommens, 300–1.800 €/Monat, bis zu 14 Monate Basis (§§ 1–4 BEEG).
  • KinderzuschlagBis 297 € pro Kind/Monat für einkommensschwache Familien über der Bürgergeld-Grenze (§ 6a BKGG).
  • MutterschaftsgeldMax. 13 €/Kalendertag von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss (§ 24i SGB V).
  • Unterhaltsvorschuss227–394 € monatlich für Alleinerziehende bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (§ 2 UhVorschG).

Wie lange dauert der Check?

Durchschnittlich 60–90 Sekunden. Der Check fragt nur die Mindestangaben, die für die Anspruchsermittlung erforderlich sind — keine Anmeldung, keine Datenspeicherung. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser (DSGVO-konform).

Was tun nach dem Check?

Die Ergebnisse des Checks sind Richtwerte. Für jeden bestätigten Anspruch finden Sie einen direkten Link zu dem spezifischen Rechner sowie zur zuständigen Behörde (Familienkasse, Elterngeldstelle, Jugendamt). Der Check ersetzt keine offizielle Feststellung durch die zuständige Stelle — keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG.

Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.

Faktencheck:Redaktion FaktencheckQuellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung

Stand dieser Version:15. Januar 2026

Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.

Mehr über unsere Redaktion
FAQ05

Häufige Fragen zum Familienleistungs-Check

Q.01Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?
Eltern, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und für ein Kind sorgen, haben Anspruch auf Kindergeld (259 €/Monat, 2026). Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.
Q.02Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld beträgt 67 % des vor der Geburt erzielten Nettolohns – mindestens 300 €/Monat, höchstens 1.800 €/Monat. Die Einkommensgrenze für Paare liegt bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Q.03Was ist der Kinderzuschlag und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag (max. 297 €/Kind/Monat in 2026) richtet sich an Familien, die zwar Erwerbseinkommen haben, aber ohne den Zuschlag auf Bürgergeld angewiesen wären. Das Mindesteinkommen beträgt 900 € für Paare, 600 € für Alleinerziehende.
Q.04Kann ich mehrere Familienleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja – viele Leistungen können kombiniert werden. Kindergeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden. Elterngeld kann mit Kindergeld kombiniert werden. Kinderzuschlag und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus; Bürgergeld schließt Kinderzuschlag aus.
Q.05Wie lange dauert der Familienleistungs-Check?
Der Check dauert etwa 3–5 Minuten. Sie beantworten in 5 Schritten Fragen zu Ihren Kindern, Einkommen, Wohnsituation und Besonderheiten – und erhalten sofort eine Übersicht aller Leistungen, auf die Ihr Haushalt voraussichtlich Anspruch hat.