Elterngeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr monatliches Elterngeld – Basis oder ElterngeldPlus.
67 %
Ersatzrate
1.800 €
Maximum
300 €
Minimum
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben oder die Arbeitszeit reduzieren. Es beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt – mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat.
Alternativ zum Basiselterngeld können Eltern das ElterngeldPlus wählen: die Hälfte des Betrags, aber doppelt so lange Bezugsdauer. Dies ist besonders attraktiv für Eltern, die in Teilzeit weiterarbeiten möchten.
Elterngeld berechnen
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— In der Praxis
Vorberechnete Familienfälle
Konkrete Familienszenarien mit Zahlen 2026 — klicken Sie auf eine Familie, um den Rechner mit den entsprechenden Eingaben zu öffnen.
Familie Schneider
Köln
Paar verheiratet (SK III), 4.000 € Brutto, 1 Erstkind
Elterngeld Basis/Monat
1.731 €
Netto ≈ 2.663 € · Ersatzrate 65 % (Netto > 1.200 €) · 12 + 2 Partnermonate Bezugsdauer.
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Familie Becker
Hamburg
Alleinerziehend (SK II), 2.000 € Brutto, 1 Kind
Elterngeld Basis/Monat
892 €
Netto ≈ 1.331 € · Ersatzrate 67 % (Netto < 1.200 € → 67 %, hier knapp drüber) · 12 Monate ohne Partner.
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Familie Yilmaz
Berlin
Paar (SK IV), 3.000 € Brutto, ElterngeldPlus für mehr Flexibilität
ElterngeldPlus/Monat
739 €
ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer auf 24-28 Monate – ideal bei Teilzeit-Wiedereinstieg.
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Familie Hoffmann
München
Paar (SK III), 5.500 € Brutto — Höchstbetrag prüfen
Elterngeld Basis/Monat
1.800 €
Netto ≈ 3.660 € · 65 % wären 2.379 € — aber gedeckelt auf den Höchstbetrag 1.800 €/Monat.
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Familie Wagner
Düsseldorf
Minijobberin (SK I), 538 € Brutto, 1 Kind
Elterngeld Basis/Monat
300 €
Trotz niedrigem Vor-Geburts-Netto greift der Mindestbetrag 300 €/Monat (§ 2 BEEG) — Sockel für alle Anspruchsberechtigten.
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Familie Demir
Frankfurt
Paar (SK IV), 3.500 € Brutto, Zwillinge erwartet
Elterngeld + Mehrlingszuschlag
~ 1.815 €
Basis ≈ 1.515 € + Mehrlingszuschlag 300 € pro weiterem Kind (§ 2a BEEG). Bei Drillingen: +600 €.
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Stand 2026: Basiselterngeld 12+2 Monate, ElterngeldPlus 24+4 Monate mit halbiertem Monatsbetrag. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet (8 Wochen nach Geburt). Rechtsgrundlage: §§ 2, 4, 4a BEEG.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Q.01Wie wird das Elterngeld genau berechnet?
Q.02Was ist ElterngeldPlus?
Q.03Was sind die Partnermonate?
Q.04Wann muss Elterngeld beantragt werden?
Q.05Wie wirkt sich die Einkommensgrenze 175.000 € aus?
Q.06Wie wird Elterngeld bei Selbständigen berechnet?
Q.07Was ist der Mehrlings- und Geschwisterbonus?
Q.08Was passiert, wenn ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeite?
Q.09Wann muss Elterngeld zurückgezahlt werden?
— Rechenbeispiele
Familie A
Paar, SK III, 4.000 € Brutto
- →Netto ca. 2.663 €
- →Ersatzrate 65 %: 1.731 €
- →+ 2 Partnermonate = 14 Monate
1.731 € / Monat
Familie B
Alleinerziehend, SK II, 2.000 € Brutto
- →Netto ca. 1.330 €
- →Ersatzrate 67 %: 891 €
- →Bezugsdauer: 12 Monate
891 € / Monat
Familie C
Paar, SK V, 1.000 € Brutto
- →Netto ca. 497 €
- →Unterschreitet Minimum
- →Mindestbetrag gilt
300 € / Monat
— Erklärung
Was ist Elterngeld und wie funktioniert die Berechnung?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung des Bundes, die Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes vor finanziellen Einbußen schützen soll. Es ersetzt einen Teil des entfallenen Erwerbseinkommens und ermöglicht es, sich in der ersten Lebensphase des Kindes der Betreuung zu widmen, ohne den vollen Lohnausfall tragen zu müssen. Die Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Es gibt zwei Varianten: das Basiselterngeld (klassisch, höherer Monatsbetrag, kürzere Dauer) und das ElterngeldPlus (halber Monatsbetrag, doppelte Dauer, mit Teilzeitarbeit kombinierbar). Beide Varianten lassen sich frei kombinieren — wer flexibel zwischen Vollzeit-Auszeit und Teilzeit-Wiedereinstieg wechseln möchte, profitiert von der Kombination.
Der Basisbetrag wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt berechnet. Die Ersatzrate beträgt 67 % für Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € netto. Bei höherem Einkommen sinkt sie auf 65 %, bei niedrigerem steigt sie auf bis zu 100 %. Der Mindestbetrag ist 300 €, der Höchstbetrag 1.800 € pro Monat.
Seit 1. April 2024 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres über 175.000 € liegt (für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen). Diese Grenze gilt unverändert auch 2026. Bei Selbständigen ist nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate, sondern der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres maßgeblich.
— Berechnungsformel
Die Elterngeld-Berechnung folgt einem mehrstufigen Verfahren: zuerst Bemessungseinkommen ermitteln, dann Ersatzrate anwenden, dann Mindest-/Höchstgrenze prüfen, schließlich Boni hinzurechnen.
| Bemessungszeitraum | letzte 12 Monate vor Geburt Bei Selbständigen: letztes abgeschlossenes Wirtschaftsjahr |
|---|---|
| Bemessungseinkommen | Durchschnitt Netto pro Monat Nach Abzug Steuern und Sozialabgaben, vor Eltern- bzw. Mutterschutz |
| Ersatzrate | 67 % (Standard) 65 % bei Netto > 1.200 €; bis 100 % bei Netto < 1.000 € |
| Mindestbetrag | 300 € / Monat Auch bei Nichtbeschäftigung vor Geburt |
| Höchstbetrag | 1.800 € / Monat Bei Netto ≥ ca. 2.770 € |
| Einkommensgrenze | 175.000 € zvE Vorjahr Darüber kein Elterngeldanspruch (§ 1 Abs. 8 BEEG) |
| Mehrlingszuschlag | + 300 € (Basis) / + 150 € (Plus) Pro zusätzlichem Mehrling |
| Geschwisterbonus | + 10 % (mind. 75 € / 37,50 €) Bei ≥ 2 Kindern unter 3 oder ≥ 3 Kindern unter 6 Jahren |
| Bezugsdauer Basis | 12 Monate (+ 2 Partnermonate) = max. 14 Monate, wenn beide Eltern teilnehmen |
| Bezugsdauer Plus | Bis zu 28 Monate Halber Monatsbetrag, dafür doppelte Dauer |
Das tatsächliche Elterngeld kann von der hier dargestellten Schätzung abweichen, da das Bemessungseinkommen anhand der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der Elterngeldstelle ermittelt wird. Steuerklassenwechsel müssen 7 Monate vor Geburtsmonat erfolgen, um anerkannt zu werden.
— Sonderfälle
Selbständige
Maßgeblich ist der Gewinn des letzten vor Geburt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres laut Steuerbescheid (EÜR oder Bilanz). Ein laufender Verlustvortrag wird nicht berücksichtigt. Wer mehrere Einkunftsarten hat (z. B. Selbständigkeit + Anstellung), erhält gemischte Bemessungsgrundlagen.
§ 2d BEEG
Mehrlinge und Mehrlingszuschlag
Pro zusätzlichem Mehrling werden 300 € Basis-Mehrlingszuschlag bzw. 150 € Plus-Mehrlingszuschlag zum monatlichen Elterngeldbetrag addiert. Bei Drillingen wären das also 2 × 300 = 600 € Aufschlag auf den Basisbetrag. Der Mehrlingszuschlag ist nicht durch die Höchstgrenze von 1.800 € beschränkt.
§ 2a Abs. 4 BEEG
Geschwisterbonus
Familien mit mindestens zwei Kindern unter 3 Jahren oder drei Kindern unter 6 Jahren erhalten einen 10-prozentigen Geschwisterbonus, mindestens 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus). Der Bonus läuft so lange, wie die Voraussetzungen erfüllt sind — endet also typischerweise, wenn das ältere Geschwisterkind 3 (bzw. 6) wird.
§ 2a Abs. 1 BEEG
Frühgeburt und Verlängerung
Kommt das Kind vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld je nach Frühgeburtswoche um bis zu 4 Monate. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1. September 2021 und wurde 2024 erweitert.
§ 4 Abs. 5 BEEG
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus. Dieser kann blockweise (mindestens 2, maximal 4 Monate) genommen werden — auch ohne dass die Eltern verheiratet sind.
§ 4b BEEG
Anrechnung Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld (Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss) sowie Dienstbezüge während des Mutterschutzes werden tageweise auf das Elterngeld angerechnet. Praktisch heißt das: in den ersten 8 Wochen nach der Geburt erhält die Mutter de facto nur den Aufschlag, der über dem Mutterschaftsgeld liegt — oder gar nichts.
§ 3 BEEG
— Elterngeld beantragen — Schritt für Schritt
Der Antrag erfolgt bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Frühestens nach der Geburt, spätestens 3 Monate danach — sonst entfällt die Auszahlung für nicht-rückwirkende Monate.
- 01
Elterngeldstelle des Bundeslandes finden
In Bayern: ZBFS. Berlin: bezirkliches Jugendamt. NRW: Kreis-/Stadtverwaltung. Die zuständige Stelle finden Sie über familienportal.de oder die Website Ihres Bundeslandes.
- 02
Geburtsurkunde und Bescheinigungen sammeln
Geburtsurkunde im Original (oder amtlich beglaubigte Kopie), Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, ggf. Steuerbescheid bei Selbständigkeit, Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Krankenkasse, Bescheinigung der Krankenkasse über Bezugszeitraum.
- 03
Bezugsmodell festlegen
Wie viele Monate Basis, wie viele Plus, in welcher Aufteilung zwischen den Elternteilen? Wer den Antrag stellt, legt damit verbindlich die Monate fest. Eine Änderung ist nur bis zur 1. Auszahlung möglich. Tipp: vorher mit Elterngeld-Rechner durchspielen.
- 04
Antragsformular ausfüllen
Online (in fast allen Bundesländern: ElterngeldDigital) oder als PDF. Beide Elternteile müssen unterschreiben, auch wenn nur einer Elterngeld bezieht. Bei Verheirateten wird die Steuerklassenkombination geprüft.
- 05
Antrag mit Nachweisen einreichen
Online-Upload oder Versand per Post. Mit dem Antragseingang läuft der Anspruch auch rückwirkend bis zu 3 Monate, daher: zeitnah einreichen, nicht abwarten bis alle Unterlagen perfekt sind.
- 06
Bescheid und ggf. Widerspruch
Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Betrag: schriftlicher Widerspruch innerhalb 1 Monats nach Zustellung. Häufige Fehler bei der Berechnung: vergessene Sonderzahlungen, falsche Steuerklasse, ignorierter Mehrlingszuschlag.
— Häufige Fehler
Steuerklasse zu spät wechseln
Ein Wechsel in die günstigere Steuerklasse III muss spätestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat erfolgen, sonst wird die alte Steuerklasse für die Berechnung herangezogen. Das kann mehrere hundert Euro pro Monat kosten.
Mutterschaftsgeld vergessen anzurechnen
Wer Mutterschaftsgeld zusätzlich zum Elterngeld eingeplant hat, ist überrascht: die ersten 8 Wochen nach Geburt werden quasi nur durch Mutterschaftsgeld + Aufschlag finanziert. Plant die Finanzierung des Elternjahrs entsprechend.
Partnerschaftsbonus nicht beantragt
Wenn beide Elternteile parallel 24–32 Stunden arbeiten möchten, sind 4 zusätzliche Plus-Monate möglich. Wird im Antrag nicht aktiv gewählt — bleibt der Bonus oft ungenutzt.
Antrag zu spät stellen
Nur 3 Monate rückwirkend wird Elterngeld gezahlt. Wer den Antrag 5 Monate nach der Geburt einreicht, verliert 2 Monate × bis zu 1.800 € = 3.600 €.
Bei Teilzeit Bemessung falsch wählen
Wer schon vor der Geburt in Teilzeit war, kann manchmal auf die letzten 12 Monate vor der Teilzeit zurückgreifen (Reduzierungsmonate ausschließen) — bei Krankheit, Beschäftigungsverbot etc. Wird das übersehen, ist die Bemessungsgrundlage künstlich niedrig.
ElterngeldPlus mit Vollzeit kombiniert
Plus ist nur sinnvoll mit Teilzeit (über 0, max. 32 Std./Woche). Wer nach der Geburt in Vollzeit zurückkehrt, sollte Basiselterngeld kürzer beziehen, statt Plus zu wählen.
— Nächste Schritte
Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes →
Jedes Bundesland hat eine eigene Elterngeldstelle — hier finden Sie die richtige
ElterngeldPlus-Rechner (offiziell) →
Offizieller Rechner des BMFSFJ auf familienportal.de
Partnerschaftsbonus: Voraussetzungen und Antrag →
Informationen zum Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate)
— Quellen & Rechtsgrundlagen
- §BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz§§ 1–27 BEEG
- §familienportal.de – ElterngeldOffizielles Bundesportal
- §BMFSFJ – Elterngeld & ElterngeldPlusEinkommensobergrenze 175.000 € ab 01.04.2025
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung auf Basis vereinfachter Netto-Faktoren nach Steuerklasse. Verbindliche Auskünfte erteilt die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.
Stand: Januar 2026
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— Redaktion

Elena Maurer
Chefredakteurin
Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:15. Januar 2026
Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.
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