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Elterngeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr monatliches Elterngeld – Basis oder ElterngeldPlus.

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67 %

Ersatzrate

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1.800 €

Maximum

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300 €

Minimum

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben oder die Arbeitszeit reduzieren. Es beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt – mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat.

Alternativ zum Basiselterngeld können Eltern das ElterngeldPlus wählen: die Hälfte des Betrags, aber doppelt so lange Bezugsdauer. Dies ist besonders attraktiv für Eltern, die in Teilzeit weiterarbeiten möchten.

Elterngeld berechnen

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3.000 €
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Vorberechnete Familienfälle

Konkrete Familienszenarien mit Zahlen 2026 — klicken Sie auf eine Familie, um den Rechner mit den entsprechenden Eingaben zu öffnen.

Familie Schneider

Köln

Paar verheiratet (SK III), 4.000 € Brutto, 1 Erstkind

Elterngeld Basis/Monat

1.731 €

Netto ≈ 2.663 € · Ersatzrate 65 % (Netto > 1.200 €) · 12 + 2 Partnermonate Bezugsdauer.

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Familie Becker

Hamburg

Alleinerziehend (SK II), 2.000 € Brutto, 1 Kind

Elterngeld Basis/Monat

892 €

Netto ≈ 1.331 € · Ersatzrate 67 % (Netto < 1.200 € → 67 %, hier knapp drüber) · 12 Monate ohne Partner.

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Familie Yilmaz

Berlin

Paar (SK IV), 3.000 € Brutto, ElterngeldPlus für mehr Flexibilität

ElterngeldPlus/Monat

739 €

ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer auf 24-28 Monate – ideal bei Teilzeit-Wiedereinstieg.

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Familie Hoffmann

München

Paar (SK III), 5.500 € Brutto — Höchstbetrag prüfen

Elterngeld Basis/Monat

1.800 €

Netto ≈ 3.660 € · 65 % wären 2.379 € — aber gedeckelt auf den Höchstbetrag 1.800 €/Monat.

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Familie Wagner

Düsseldorf

Minijobberin (SK I), 538 € Brutto, 1 Kind

Elterngeld Basis/Monat

300 €

Trotz niedrigem Vor-Geburts-Netto greift der Mindestbetrag 300 €/Monat (§ 2 BEEG) — Sockel für alle Anspruchsberechtigten.

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Familie Demir

Frankfurt

Paar (SK IV), 3.500 € Brutto, Zwillinge erwartet

Elterngeld + Mehrlingszuschlag

~ 1.815 €

Basis ≈ 1.515 € + Mehrlingszuschlag 300 € pro weiterem Kind (§ 2a BEEG). Bei Drillingen: +600 €.

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Elterngeld Timeline 2026 — Basis vs Plus
-3 Mt-1.5 MtGeburt+6 Mt+12 Mt+18 Mt+24 Mt+28 MtBasisBasiselterngeld Person A — 10 MonatePlusMutterschutz (14 Wo.)ElterngeldPlus — 20 Monate (halber Monatsbetrag, doppelte Dauer)+ 4 Partnermonate ElterngeldPlus

Stand 2026: Basiselterngeld 12+2 Monate, ElterngeldPlus 24+4 Monate mit halbiertem Monatsbetrag. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet (8 Wochen nach Geburt). Rechtsgrundlage: §§ 2, 4, 4a BEEG.

FAQ09

Häufige Fragen zum Elterngeld

Q.01Wie wird das Elterngeld genau berechnet?
Das Elterngeld berechnet sich aus 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei einem Nettoeinkommen über 1.200 € sinkt der Satz auf 65 %. Das Minimum beträgt 300 €, das Maximum 1.800 € pro Monat.
Q.02Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist eine Alternative zum Basiselterngeld. Sie erhalten die Hälfte des Basisbetrags, dafür aber doppelt so lange. Das ist besonders attraktiv, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten, da Teilzeiteinkommen das Elterngeld reduziert.
Q.03Was sind die Partnermonate?
Die Partnermonate (auch Vätermonate genannt) sind 2 zusätzliche Monate Elterngeld, die nur beansprucht werden können, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate die Hauptbetreuung übernimmt. Insgesamt stehen damit 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung.
Q.04Wann muss Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld sollte möglichst früh beantragt werden, spätestens jedoch 3 Monate nach der Geburt, da es nur rückwirkend für 3 Monate gewährt wird. Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes gestellt.
Q.05Wie wirkt sich die Einkommensgrenze 175.000 € aus?
Seit 1. April 2024 entfällt der Elterngeldanspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 € (Paare und Alleinerziehende) übersteigt. Maßgeblich ist das im letzten Steuerbescheid ausgewiesene zvE. Diese Grenze ist 2026 unverändert.
Q.06Wie wird Elterngeld bei Selbständigen berechnet?
Bei Selbständigen gilt der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor der Geburt (in der Regel der EÜR oder Bilanz aus dem Steuerbescheid) als Bemessungsgrundlage — nicht die letzten 12 Monate. Dies kann Vor- oder Nachteile bringen, je nachdem ob das Vorjahr ein gutes oder schlechtes Geschäftsjahr war.
Q.07Was ist der Mehrlings- und Geschwisterbonus?
Bei Mehrlingen erhalten Sie pro zusätzliches Kind 300 € Mehrlingszuschlag (Basis) bzw. 150 € (Plus) zusätzlich. Den Geschwisterbonus (10 % Aufschlag, mind. 75 € Basis / 37,50 € Plus) erhalten Familien, die mindestens zwei Kinder unter 3 oder drei Kinder unter 6 Jahren haben.
Q.08Was passiert, wenn ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeite?
Erlaubt sind bis zu 32 Stunden pro Woche. Bei Teilzeitarbeit wird das Erwerbseinkommen während des Bezugszeitraums auf das Elterngeld angerechnet (Differenzelterngeld). ElterngeldPlus ist hier oft vorteilhafter, weil der monatliche Betrag halbiert ist, aber die Bezugsdauer verdoppelt wird.
Q.09Wann muss Elterngeld zurückgezahlt werden?
Bei nicht angegebenem Erwerbseinkommen während des Bezugszeitraums, bei Erhalt von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), bei Vater-Verweigerung der Vaterschaft oder bei Trennung und Aufgabe der gemeinsamen Sorge können Rückforderungen anfallen. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre.

Rechenbeispiele

Familie A

Paar, SK III, 4.000 € Brutto

  • Netto ca. 2.663 €
  • Ersatzrate 65 %: 1.731 €
  • + 2 Partnermonate = 14 Monate

1.731 € / Monat

Familie B

Alleinerziehend, SK II, 2.000 € Brutto

  • Netto ca. 1.330 €
  • Ersatzrate 67 %: 891 €
  • Bezugsdauer: 12 Monate

891 € / Monat

Familie C

Paar, SK V, 1.000 € Brutto

  • Netto ca. 497 €
  • Unterschreitet Minimum
  • Mindestbetrag gilt

300 € / Monat

Erklärung

Was ist Elterngeld und wie funktioniert die Berechnung?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung des Bundes, die Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes vor finanziellen Einbußen schützen soll. Es ersetzt einen Teil des entfallenen Erwerbseinkommens und ermöglicht es, sich in der ersten Lebensphase des Kindes der Betreuung zu widmen, ohne den vollen Lohnausfall tragen zu müssen. Die Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Es gibt zwei Varianten: das Basiselterngeld (klassisch, höherer Monatsbetrag, kürzere Dauer) und das ElterngeldPlus (halber Monatsbetrag, doppelte Dauer, mit Teilzeitarbeit kombinierbar). Beide Varianten lassen sich frei kombinieren — wer flexibel zwischen Vollzeit-Auszeit und Teilzeit-Wiedereinstieg wechseln möchte, profitiert von der Kombination.

Der Basisbetrag wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt berechnet. Die Ersatzrate beträgt 67 % für Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € netto. Bei höherem Einkommen sinkt sie auf 65 %, bei niedrigerem steigt sie auf bis zu 100 %. Der Mindestbetrag ist 300 €, der Höchstbetrag 1.800 € pro Monat.

Seit 1. April 2024 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres über 175.000 € liegt (für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen). Diese Grenze gilt unverändert auch 2026. Bei Selbständigen ist nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate, sondern der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres maßgeblich.

Berechnungsformel

Die Elterngeld-Berechnung folgt einem mehrstufigen Verfahren: zuerst Bemessungseinkommen ermitteln, dann Ersatzrate anwenden, dann Mindest-/Höchstgrenze prüfen, schließlich Boni hinzurechnen.

Bemessungszeitraum

letzte 12 Monate vor Geburt

Bei Selbständigen: letztes abgeschlossenes Wirtschaftsjahr

Bemessungseinkommen

Durchschnitt Netto pro Monat

Nach Abzug Steuern und Sozialabgaben, vor Eltern- bzw. Mutterschutz

Ersatzrate

67 % (Standard)

65 % bei Netto > 1.200 €; bis 100 % bei Netto < 1.000 €

Mindestbetrag

300 € / Monat

Auch bei Nichtbeschäftigung vor Geburt

Höchstbetrag

1.800 € / Monat

Bei Netto ≥ ca. 2.770 €

Einkommensgrenze

175.000 € zvE Vorjahr

Darüber kein Elterngeldanspruch (§ 1 Abs. 8 BEEG)

Mehrlingszuschlag

+ 300 € (Basis) / + 150 € (Plus)

Pro zusätzlichem Mehrling

Geschwisterbonus

+ 10 % (mind. 75 € / 37,50 €)

Bei ≥ 2 Kindern unter 3 oder ≥ 3 Kindern unter 6 Jahren

Bezugsdauer Basis

12 Monate (+ 2 Partnermonate)

= max. 14 Monate, wenn beide Eltern teilnehmen

Bezugsdauer Plus

Bis zu 28 Monate

Halber Monatsbetrag, dafür doppelte Dauer

Das tatsächliche Elterngeld kann von der hier dargestellten Schätzung abweichen, da das Bemessungseinkommen anhand der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der Elterngeldstelle ermittelt wird. Steuerklassenwechsel müssen 7 Monate vor Geburtsmonat erfolgen, um anerkannt zu werden.

Sonderfälle

Selbständige

Maßgeblich ist der Gewinn des letzten vor Geburt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres laut Steuerbescheid (EÜR oder Bilanz). Ein laufender Verlustvortrag wird nicht berücksichtigt. Wer mehrere Einkunftsarten hat (z. B. Selbständigkeit + Anstellung), erhält gemischte Bemessungsgrundlagen.

§ 2d BEEG

Mehrlinge und Mehrlingszuschlag

Pro zusätzlichem Mehrling werden 300 € Basis-Mehrlingszuschlag bzw. 150 € Plus-Mehrlingszuschlag zum monatlichen Elterngeldbetrag addiert. Bei Drillingen wären das also 2 × 300 = 600 € Aufschlag auf den Basisbetrag. Der Mehrlingszuschlag ist nicht durch die Höchstgrenze von 1.800 € beschränkt.

§ 2a Abs. 4 BEEG

Geschwisterbonus

Familien mit mindestens zwei Kindern unter 3 Jahren oder drei Kindern unter 6 Jahren erhalten einen 10-prozentigen Geschwisterbonus, mindestens 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus). Der Bonus läuft so lange, wie die Voraussetzungen erfüllt sind — endet also typischerweise, wenn das ältere Geschwisterkind 3 (bzw. 6) wird.

§ 2a Abs. 1 BEEG

Frühgeburt und Verlängerung

Kommt das Kind vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld je nach Frühgeburtswoche um bis zu 4 Monate. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1. September 2021 und wurde 2024 erweitert.

§ 4 Abs. 5 BEEG

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus. Dieser kann blockweise (mindestens 2, maximal 4 Monate) genommen werden — auch ohne dass die Eltern verheiratet sind.

§ 4b BEEG

Anrechnung Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld (Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss) sowie Dienstbezüge während des Mutterschutzes werden tageweise auf das Elterngeld angerechnet. Praktisch heißt das: in den ersten 8 Wochen nach der Geburt erhält die Mutter de facto nur den Aufschlag, der über dem Mutterschaftsgeld liegt — oder gar nichts.

§ 3 BEEG

Elterngeld beantragen — Schritt für Schritt

Der Antrag erfolgt bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Frühestens nach der Geburt, spätestens 3 Monate danach — sonst entfällt die Auszahlung für nicht-rückwirkende Monate.

  1. 01

    Elterngeldstelle des Bundeslandes finden

    In Bayern: ZBFS. Berlin: bezirkliches Jugendamt. NRW: Kreis-/Stadtverwaltung. Die zuständige Stelle finden Sie über familienportal.de oder die Website Ihres Bundeslandes.

  2. 02

    Geburtsurkunde und Bescheinigungen sammeln

    Geburtsurkunde im Original (oder amtlich beglaubigte Kopie), Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, ggf. Steuerbescheid bei Selbständigkeit, Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Krankenkasse, Bescheinigung der Krankenkasse über Bezugszeitraum.

  3. 03

    Bezugsmodell festlegen

    Wie viele Monate Basis, wie viele Plus, in welcher Aufteilung zwischen den Elternteilen? Wer den Antrag stellt, legt damit verbindlich die Monate fest. Eine Änderung ist nur bis zur 1. Auszahlung möglich. Tipp: vorher mit Elterngeld-Rechner durchspielen.

  4. 04

    Antragsformular ausfüllen

    Online (in fast allen Bundesländern: ElterngeldDigital) oder als PDF. Beide Elternteile müssen unterschreiben, auch wenn nur einer Elterngeld bezieht. Bei Verheirateten wird die Steuerklassenkombination geprüft.

  5. 05

    Antrag mit Nachweisen einreichen

    Online-Upload oder Versand per Post. Mit dem Antragseingang läuft der Anspruch auch rückwirkend bis zu 3 Monate, daher: zeitnah einreichen, nicht abwarten bis alle Unterlagen perfekt sind.

  6. 06

    Bescheid und ggf. Widerspruch

    Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Betrag: schriftlicher Widerspruch innerhalb 1 Monats nach Zustellung. Häufige Fehler bei der Berechnung: vergessene Sonderzahlungen, falsche Steuerklasse, ignorierter Mehrlingszuschlag.

Häufige Fehler

  • Steuerklasse zu spät wechseln

    Ein Wechsel in die günstigere Steuerklasse III muss spätestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat erfolgen, sonst wird die alte Steuerklasse für die Berechnung herangezogen. Das kann mehrere hundert Euro pro Monat kosten.

  • Mutterschaftsgeld vergessen anzurechnen

    Wer Mutterschaftsgeld zusätzlich zum Elterngeld eingeplant hat, ist überrascht: die ersten 8 Wochen nach Geburt werden quasi nur durch Mutterschaftsgeld + Aufschlag finanziert. Plant die Finanzierung des Elternjahrs entsprechend.

  • Partnerschaftsbonus nicht beantragt

    Wenn beide Elternteile parallel 24–32 Stunden arbeiten möchten, sind 4 zusätzliche Plus-Monate möglich. Wird im Antrag nicht aktiv gewählt — bleibt der Bonus oft ungenutzt.

  • Antrag zu spät stellen

    Nur 3 Monate rückwirkend wird Elterngeld gezahlt. Wer den Antrag 5 Monate nach der Geburt einreicht, verliert 2 Monate × bis zu 1.800 € = 3.600 €.

  • Bei Teilzeit Bemessung falsch wählen

    Wer schon vor der Geburt in Teilzeit war, kann manchmal auf die letzten 12 Monate vor der Teilzeit zurückgreifen (Reduzierungsmonate ausschließen) — bei Krankheit, Beschäftigungsverbot etc. Wird das übersehen, ist die Bemessungsgrundlage künstlich niedrig.

  • ElterngeldPlus mit Vollzeit kombiniert

    Plus ist nur sinnvoll mit Teilzeit (über 0, max. 32 Std./Woche). Wer nach der Geburt in Vollzeit zurückkehrt, sollte Basiselterngeld kürzer beziehen, statt Plus zu wählen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung auf Basis vereinfachter Netto-Faktoren nach Steuerklasse. Verbindliche Auskünfte erteilt die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.

Stand: Januar 2026

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Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.

Faktencheck:Redaktion FaktencheckQuellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung

Stand dieser Version:15. Januar 2026

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