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Kinderzuschlag-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Kinderzuschlag – bis zu 297 € pro Kind und Monat.

01

297 €

Max. pro Kind / Monat

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900 €

Mindesteinkommen (Paar)

03

2026

Datenstand

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine ergänzende Familienleistung für Eltern, die zwar ein eigenes Erwerbseinkommen haben, aber ohne den Zuschlag auf Bürgergeld angewiesen wären. Der maximale Betrag beträgt 2026 297 € pro Kind und Monat (§6a BKGG).

Das Mindesteinkommen für den Anspruch beträgt 900 € für Paare und 600 € für Alleinerziehende. Der Betrag reduziert sich um 45 Cent für jeden Euro, den das Einkommen diesen Betrag übersteigt.

Kinderzuschlag berechnen

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Mindestgrenze: 900 € (Nettoeinkommen der Eltern)

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FAQ08

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag

Q.01Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Kinderzuschlag erhalten Eltern, die zwar Erwerbseinkommen haben, aber ohne den Zuschlag Bürgergeld benötigen würden. Das Einkommen muss mindestens 900 € (Paare) oder 600 € (Alleinerziehende) betragen. Gleichzeitig darf das Einkommen nicht so hoch sein, dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestehen würde.
Q.02Wie hoch ist der maximale Kinderzuschlag 2026?
Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 297 € pro Kind und Monat (§6a BKGG). Der tatsächliche Betrag wird um 45 Cent für jeden Euro reduziert, den das Einkommen das Mindesteinkommen übersteigt.
Q.03Kann man Kinderzuschlag und Kindergeld gleichzeitig erhalten?
Ja, Kinderzuschlag und Kindergeld werden unabhängig voneinander gezahlt. Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden.
Q.04Welche Leistungen lassen sich mit dem Kinderzuschlag kombinieren?
Mit dem Kinderzuschlag erhalten Sie automatisch auch das Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. Lernförderung, Mittagessen, Schulausflüge, Mitgliedschaft im Sportverein). Wohngeld ist parallel möglich und meist günstiger als Bürgergeld. Außerdem entfallen die Kita-Gebühren bei Kinderzuschlag-Bezug.
Q.05Wie lang wird Kinderzuschlag bewilligt?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Veränderungen des Einkommens, der Wohn­situation oder der Anzahl der Kinder werden erst beim Folgeantrag berücksichtigt, sofern der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. Dies gibt Familien Planungssicherheit, anders als beim Bürgergeld, wo monatliche Anpassungen üblich sind.
Q.06Wann lohnt sich Bürgergeld statt Kinderzuschlag?
Wenn das Einkommen so niedrig ist, dass auch mit dem maximalen Kinderzuschlag (+ Kindergeld + Wohngeld) der Lebensunterhalt nicht gedeckt werden kann, ist Bürgergeld vorteilhafter. Die Familienkasse prüft das automatisch und verweist gegebenenfalls an das Jobcenter.
Q.07Gibt es Vermögensgrenzen?
Ja: 15.000 € pro Person, plus Schonvermögen für die Altersvorsorge. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unberücksichtigt. Im Gegensatz zum Bürgergeld ist die Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag großzügiger gestaltet.
Q.08Müssen Selbständige Kinderzuschlag besonders beantragen?
Selbständige weisen ihr Einkommen anhand des letzten Steuerbescheids und aktueller Einnahmen/Ausgaben nach. Aufgrund schwankender Einkünfte wird der Antrag oft auf 6 Monate angepasst — ein Folgeantrag mit aktualisierten Zahlen ist üblich.

Erklärung

Was ist Kinderzuschlag und wer hat 2026 Anspruch?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zielgerichtete Familienleistung für Eltern, die durch ihre Erwerbstätigkeit gerade so über die Bürgergeld-Schwelle kommen, aber nicht genug verdienen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Mit dem KiZ-Reform 2023 wurde der Höchstbetrag erhöht und das Verfahren vereinfacht — er ist heute ein wirksames Instrument zur Vermeidung von Kinderarmut.

Anspruch haben Eltern, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, Kindergeld für diese Kinder erhalten und über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen: 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) pro Monat. Gleichzeitig darf das Einkommen nicht so hoch sein, dass mit KiZ kein Bedarf mehr besteht.

Seit 1. Januar 2026 beträgt der maximale Kinderzuschlag 297 € pro Kind und Monat. Der Betrag wird um 45 Cent pro Euro reduziert, den das elterliche Einkommen über die Bemessungsgrenze hinausgeht. Bei mehreren Kindern summiert sich der KiZ — eine Familie mit 3 Kindern kann theoretisch bis zu 891 €/Monat zusätzlich erhalten, abhängig vom Einkommen.

Die rechtliche Grundlage ist § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Anders als bei Bürgergeld erfolgt die Bearbeitung durch die Familienkasse — also dieselbe Stelle, die auch das Kindergeld zahlt. Der Antrag kann online über das Familienkasse-Portal gestellt werden.

Berechnungsformel

Die KiZ-Berechnung läuft in drei Schritten: Höchstbetrag → Abzug wegen elterlichem Einkommen → Abzug wegen Kindeseinkommen.

Höchstbetrag pro Kind

297 € / Monat (2026)

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind unter 25 Jahren

Mindesteinkommen Paare

900 € brutto / Monat

Erwerbseinkommen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld zählen

Mindesteinkommen Alleinerziehende

600 € brutto / Monat

Abzug wegen Elterneinkommen

45 ct / 1 € über Bemessungsgrenze

Bemessungsgrenze ≈ Wohnbedarf + Pauschalen

Abzug wegen Kindeseinkommen

45 ct / 1 € Kindeseinkommen

Unterhalt, Halbwaisenrente, Schülerjob > 100 €

Vermögensgrenze

15.000 € / Person

Plus Schonvermögen für Altersvorsorge, Wohneigentum ausgenommen

Bewilligungszeitraum

6 Monate

Veränderungen erst beim Folgeantrag

Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, bekommt automatisch das Bildungs- und Teilhabepaket und zahlt keine Kita-Gebühren. Wohngeld lässt sich oft zusätzlich beantragen.

Sonderfälle

KiZ + Wohngeld kombinieren

Wohngeld und Kinderzuschlag sind miteinander kombinierbar und decken oft den Bedarf einer Familie besser ab als Bürgergeld. Die Familienkasse rechnet Wohngeld nicht auf KiZ an — beide laufen parallel.

§ 6a BKGG i. V. m. WoGG

Stiefkinder und Pflegekinder

Auch Stiefkinder, Enkel im Haushalt und Pflegekinder können den KiZ-Anspruch begründen, sofern die antragstellende Person das Kindergeld für sie bezieht.

§ 6a Abs. 1 BKGG

Wechsel von Bürgergeld in KiZ

Steigt das Einkommen so weit, dass kein Bürgergeld mehr fließt, prüft das Jobcenter automatisch den möglichen Übergang zu KiZ + Wohngeld. Hier ist es wichtig, dass kein Loch entsteht — Antrag rechtzeitig stellen.

§ 12a SGB II

Selbständige mit schwankendem Einkommen

Bei Selbständigen wird ein voraussichtliches Durchschnittseinkommen geschätzt; nach Ablauf des Bewilligungszeitraums findet ein Soll-Ist-Abgleich statt. Bei höheren Einnahmen kann eine Rückforderung erfolgen.

§ 6a Abs. 4 BKGG

Trennung während des Bezugs

Bei Trennung wird der Anspruch sofort neu berechnet, in der Regel zugunsten des Elternteils, bei dem das Kind nun lebt. Die andere Partei erhält ggf. einen reduzierten KiZ, wenn die Kinder geteilt wohnen.

§ 6a BKGG

Auslandsaufenthalt der Eltern

Vorübergehende Auslandsaufenthalte (z. B. Dienstreise) sind unschädlich. Verlegen Eltern oder Kinder den gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, endet der Anspruch — anders als beim Kindergeld bei EU-Anrechnung.

§ 1 BKGG

Kinderzuschlag beantragen — Schritt für Schritt

Der Antrag erfolgt online über das Portal der Familienkasse oder per Papierformular KiZ 1. Die Familienkasse prüft automatisch, ob KiZ oder Bürgergeld günstiger ist.

  1. 01

    KiZ-Lotse vorab nutzen

    Die Familienkasse stellt auf familienkasse.de einen Online-Lotsen bereit, der ohne Anmeldung eine erste Anspruchsschätzung liefert. Damit klären Sie in 5 Minuten, ob ein Antrag lohnt.

  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Letzte 3 Lohnabrechnungen, aktueller Mietvertrag + Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge, bei Selbständigen Steuerbescheid + aktuelle BWA, Nachweise über Unterhalt oder andere Sozialleistungen.

  3. 03

    Antrag online stellen

    Über familienkasse.de mit BundID-Login. Das Online-Formular ist barrierearm aufgebaut, viele Felder werden aus Kindergeld-Daten vorausgefüllt. Bei Bedarf Papierformular KiZ 1 + KiZ 3 herunterladen.

  4. 04

    Bildungs- und Teilhabepaket gleich mit aktivieren

    Bei positivem KiZ-Bescheid bestehen automatisch Ansprüche auf Lernförderung, Schulmittagessen, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaft. Die Anträge dafür laufen separat über die Kommune — aber der KiZ-Bescheid ist der Schlüssel.

  5. 05

    Wohngeld parallel beantragen

    In den meisten Fällen ist Wohngeld zusätzlich möglich und füllt die Versorgungslücke. Antrag bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen — die Berechnung berücksichtigt KiZ als Einkommen.

  6. 06

    Folgeantrag rechtzeitig stellen

    Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Etwa 2 Monate vor Ablauf erinnert die Familienkasse an den Folgeantrag — sonst entsteht eine Zahlungslücke.

Häufige Fehler

  • Antrag bei Bürgergeld-Wechsel zu spät

    Wer aus dem Bürgergeld in Lohnarbeit wechselt, sollte KiZ + Wohngeld sofort beantragen — nicht erst, wenn das Bürgergeld eingestellt wurde. Sonst entsteht eine Lücke von 1–3 Monaten.

  • Bildungspaket nicht abgerufen

    Wer KiZ erhält, hat Anspruch auf Bildungs- und Teilhabepaket — viele Familien rufen diese Leistungen nicht ab, weil die Anträge bei der Kommune separat zu stellen sind. KiZ-Bescheid vorlegen, dann läuft der Rest.

  • Wohngeld vergessen

    KiZ allein deckt oft nicht den Wohnbedarf. Wohngeld wird nicht automatisch geprüft — separater Antrag bei der Wohngeldstelle nötig.

  • Falsches Mindesteinkommen angesetzt

    Brutto, nicht netto. Auch Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld zählen ins Mindesteinkommen. Wer das ausblendet, bekommt zu Unrecht eine Ablehnung.

  • Vermögen nicht angegeben

    Auch wenn die Vermögensgrenze (15.000 €) großzügig wirkt: Unvollständige Angaben führen zur Rückforderung und ggf. zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige.

  • Folgeantrag verschwitzt

    Kein automatischer Übergang. Familienkasse-Erinnerung 2 Monate vor Ablauf ernst nehmen — sonst Zahlungsstopp und neue Wartezeit.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Die offizielle Berechnung der Familienkasse berücksichtigt zusätzlich Wohnkosten, Kindeseinkommen und individuelle Freibeträge.

Stand: Januar 2026

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Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.

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Stand dieser Version:15. Januar 2026

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