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Ratgeber · 01. Mai 2026

ElterngeldPlus beantragen 2026 – Wann lohnt es sich?

ElterngeldPlus 2026: Unterschied zu Basiselterngeld, Partnerschaftsbonus, wann Plus günstiger ist und wie der Antrag abläuft.

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01. Mai 2026

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24. Mai 2026

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ElterngeldPlus Antrag 2026
Inhaltsverzeichnis

ElterngeldPlus beantragen 2026 – Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fallbeispielen

Stand: 24. Mai 2026. ElterngeldPlus ist die flexible Alternative zum Basiselterngeld: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Wer nach der Geburt in Teilzeit zurückkehren möchte, fährt mit Plus in vielen Fällen finanziell besser. Diese Anleitung führt Sie durch den kompletten Antragsprozess, zeigt anhand realer Familienkonstellationen, wann sich Plus lohnt, und welche typischen Stolperfallen Sie kennen müssen.

Auf einen Blick

  • Plus-Betrag: 50 % des Basis-Elterngelds, mindestens 150 €, maximal 900 € pro Monat
  • Plus-Bezugsdauer: doppelt so lang wie Basis – aus 14 Monaten werden 28 Monate
  • Partnerschaftsbonus: zusätzliche 4 Plus-Monate je Elternteil bei paralleler Teilzeit (24–32 Stunden/Woche)
  • Antragstelle: Elterngeldstelle der Stadt/Gemeinde – online über ElterngeldDigital oder per Papierformular
  • Antragsfrist: rückwirkend nur 3 Monate, daher direkt nach der Geburt stellen

Grundprinzip: Basis vs. Plus im direkten Vergleich

Merkmal Basiselterngeld ElterngeldPlus
Monatlicher Betrag 65–67 % vom Nettoeinkommen (300–1.800 €) 50 % des Basis-Betrags (150–900 €)
Bezugsdauer 12 + 2 Partnermonate 24 + 4 Partnermonate
Partnerschaftsbonus nicht möglich + 4 Plus-Monate pro Elternteil
Kombination mit Teilzeit möglich, mindert den Betrag deutlich konzipiert für Teilzeit – kein Nachteil
Einkommensgrenze (zvE) 175.000 € 175.000 €

Ein einzelner Basismonat lässt sich in zwei Plus-Monate umwandeln. Aus dem 14-monatigen Basisbezug werden so theoretisch bis zu 28 Plus-Monate – plus weitere 4 oder 8 Monate Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten.

Schritt 1: Vorab klären – ist Plus für Ihre Familie die richtige Wahl?

Plus rechnet sich erfahrungsgemäß in vier Konstellationen:

  1. Ein Elternteil kehrt nach wenigen Monaten in Teilzeit zurück und möchte parallel Elterngeld beziehen.
  2. Beide Elternteile reduzieren parallel auf 24–32 Wochenstunden und nehmen den Partnerschaftsbonus mit.
  3. Das Basis-Elterngeld läge ohnehin nahe am Mindestbetrag (300 €), sodass Plus mit 150 € über doppelt so viele Monate stabilere Familienkasse-Planung erlaubt.
  4. Die Familie plant einen langen Bezugszeitraum von mehr als 14 Monaten, etwa um Kita-Eingewöhnung oder Geschwistergeburt zu überbrücken.

Schritt 2: Unterlagen vollständig zusammenstellen

Bevor Sie das Antragsformular öffnen, sollten alle Dokumente bereitliegen. Sonst bricht der Online-Antrag mittendrin ab und die Bearbeitung zieht sich.

Dokument Wofür benötigt Wo erhältlich
Geburtsurkunde mit Verwendungszweck "Elterngeld" Pflichtnachweis für die Geburt Standesamt am Geburtsort, gebührenfrei für Elterngeldzwecke
Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt Berechnung des Bemessungseinkommens Arbeitgeber oder Lohnportal
Bescheinigung Mutterschaftsgeld (KK + Arbeitgeber) Anrechnung auf die ersten Lebensmonate Krankenkasse und Personalabteilung
Steuer-ID von Eltern und Kind Identifikation und Auszahlung Bundeszentralamt für Steuern
Bestätigung der geplanten Teilzeit Voraussetzung für Plus + Partnerschaftsbonus Arbeitgeber, schriftlich
Nachweis Krankenversicherung Zuordnung der GKV/PKV-Beiträge Krankenkassenkarte/Police

Schritt 3: ElterngeldDigital oder Papierformular wählen

In 14 Bundesländern können Sie den Antrag vollständig online über das Bundesportal ElterngeldDigital stellen (in Bayern und im Saarland teils noch Papier-Pflicht). Voraussetzung: ein BundID-Konto, idealerweise mit Online-Ausweis aktiviert. Wer den Online-Ausweis nicht nutzt, muss die ausgedruckte Zusammenfassung am Ende per Post nachreichen – das verlängert den Prozess um 5–7 Werktage.

Im Formular werden Plus-Monate und Basismonate getrennt erfasst. Sie wählen pro Lebensmonat aus: Basis, Plus, oder Partnerschaftsbonus. Eine Mischung ist erlaubt, solange die gesetzliche Reihenfolge eingehalten wird.

Schritt 4: Bezugsmonate strategisch verteilen

Das ist der wichtigste – und am häufigsten unterschätzte – Schritt. Die Verteilung bindet Sie nach Eingang der ersten Zahlung. Eine Änderung ist nur in eng begrenzten Härtefällen möglich.

Praxisempfehlung: Erst Plus-Monate planen, wenn klar ist, ab wann die Teilzeit-Rückkehr funktioniert. Bei Unsicherheit lieber zunächst 12 Basismonate beantragen und in einem späteren Änderungsantrag Plus-Monate ergänzen – bevor der erste Bescheid ergeht.

Schritt 5: Partnerschaftsbonus richtig beantragen

Der Bonus bringt 4 zusätzliche Plus-Monate pro Elternteil – also bis zu 8 weitere Monate Familieneinkommen. Bedingungen nach § 4b BEEG:

  • Beide Elternteile arbeiten parallel 24 bis 32 Stunden pro Woche
  • Die Stunden müssen über mindestens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate durchgehalten werden (seit 2024 reicht ein einziger 4-Monats-Block)
  • Nachweis durch Arbeitgeber-Bescheinigung oder Steuerbescheid (Selbständige)

Wird die Stundengrenze in einem einzigen Monat überschritten oder unterschritten, fällt der Bonus für diesen Monat weg – manchmal sogar rückwirkend.

Schritt 6: Antrag absenden und Eingangsbestätigung sichern

Nach Übermittlung erhalten Sie eine PDF-Eingangsbestätigung. Speichern und ausdrucken – sie ist der Nachweis für den Antragszeitpunkt, falls später die 3-Monats-Rückwirkung strittig wird.

Schritt 7: Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen

Bearbeitungszeit beträgt 4–8 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Prüfen Sie den Bescheid auf:

  • richtige Anzahl Basis- und Plus-Monate
  • korrekt berücksichtigtes Bemessungseinkommen (12 Monate vor Geburt, ohne Mutterschutz)
  • Anrechnung Mutterschaftsgeld
  • vollständigen Partnerschaftsbonus

Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zustellung. Wer länger wartet, akzeptiert den Bescheid.

Drei Fallbeispiele aus der Praxis

Familie Schneider aus Hannover – Plus + Partnerschaftsbonus

Sina Schneider (32, Marketing-Managerin, 3.200 € netto) und Jan Schneider (34, IT-Berater, 3.800 € netto) erwarten ihr erstes Kind im Juli 2026. Beide möchten nach 4 Monaten Vollzeit-Elternzeit in Teilzeit zurückkehren – Sina mit 28 Stunden, Jan mit 30 Stunden pro Woche, parallel über 6 Monate.

Antragsstrategie:

  • Monate 1–4: Sina nimmt 4 Basismonate (rund 1.800 € pro Monat nach Mutterschaftsgeld-Anrechnung)
  • Monate 5–10: Beide gleichzeitig in Plus + Partnerschaftsbonus – Sina ~900 €, Jan ~900 € pro Monat
  • Monate 11–14: Sina ergänzt 4 Plus-Monate solo

Gesamteinkommen Elterngeld: rund 28.800 € über 14 Lebensmonate, dazu beide Teilzeitgehälter ab Monat 5.

Familie Yilmaz aus Berlin – Plus bei niedrigem Basis-Betrag

Emine Yilmaz (29, Erzieherin in Elternzeit nach Studium, 1.100 € netto vor der Geburt). Basis-Elterngeld läge bei rund 740 €. Plus mit 370 € über 24 Monate plus Teilzeitlohn als Erzieherin (50 %, rund 1.350 € netto) ergibt rechnerisch ein deutlich höheres Gesamteinkommen als 14 Basismonate ohne Erwerbstätigkeit.

Familie Becker aus München – Plus für lange Bezugsdauer

Karolin Becker (37, Architektin) und Tim Becker (39, Lehrer) wünschen eine durchgehende Betreuung des Kindes ohne Krippe bis zum dritten Geburtstag. Sie kombinieren 14 Basismonate (Karolin 12, Tim 2) mit anschließenden 14 Plus-Monaten plus Bonus. Ergebnis: durchgehender Bezug über 28 Monate, parallel Teilzeit ab Monat 7.

Was passiert, wenn …

  • … ich nach der Geburt wieder Vollzeit arbeite? Dann lohnt Plus nicht – Basis ist günstiger, da Plus-Monate ohne Teilzeit den halben Betrag ohne Mehrwert bedeuten.
  • … ich während Plus arbeitslos werde? Der Plus-Bezug läuft weiter; das fehlende Erwerbseinkommen führt nicht zu einer Neuberechnung.
  • … mein Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt? Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit besteht ab 15 Beschäftigten (§ 15 Abs. 7 BEEG). Eine Ablehnung muss schriftlich und mit dringenden betrieblichen Gründen erfolgen.
  • … ich während Plus erneut schwanger werde? Bei Geburt des Geschwisterkinds beginnt ein neuer Elterngeldanspruch. Der bisherige Plus-Bezug endet – Restmonate verfallen.
  • … der Partner verstirbt während des Bezugs? Der überlebende Elternteil kann die Plus-Monate des Partners übernehmen, der Bonus bleibt nicht erhalten.

Häufige Ablehnungs- und Kürzungsgründe

  1. Überschreitung der Einkommensgrenze: Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen des vorletzten Jahres über 175.000 €, entfällt der Anspruch komplett – auch auf Plus. Steuerbescheid frühzeitig prüfen.
  2. Stundengrenze beim Bonus verfehlt: Wer im Monatsschnitt 23,5 oder 32,5 Stunden arbeitet, verliert den Bonus. Stundenkonto sauber dokumentieren.
  3. Unvollständige Mutterschaftsgeld-Bescheinigungen: Fehlt der Arbeitgeberzuschuss in der Aufstellung, rechnet die Stelle zu hoch an und kürzt die ersten Lebensmonate.
  4. Späterer Wohnsitzwechsel ohne Meldung: Bei Umzug in ein anderes Bundesland muss die neue Elterngeldstelle informiert werden – sonst Auszahlungsstopp.

Zuständige Elterngeldstellen nach Bundesland (Auswahl)

Bundesland Zuständige Stelle
Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Berlin Bezirksamt – Jugendamt, Fachbereich Elterngeld
Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie (BASFI)
Nordrhein-Westfalen Kreis-/Stadtjugendamt am Wohnsitz
Sachsen Landesamt für Familie und Soziales
Baden-Württemberg L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)

Plus und Teilzeit: rechtliche Feinheiten

Wer Plus mit Teilzeit kombiniert, sollte die Stundenobergrenze von 32 Wochenstunden kennen – maßgeblich ist der Monatsdurchschnitt, nicht jede einzelne Woche. Urlaub, Krankheit oder Überstundenabbau zählen als Arbeitszeit. Das gilt auch für Selbständige: Wer im Bezugsmonat mehr als 32 Stunden investiert, riskiert den Wegfall des Anspruchs.

Eine besondere Falle: Plus während des Mutterschutzes ist nicht zulässig. Die ersten 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) werden mit Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss überbrückt. Plus-Monate beginnen frühestens danach. Wer hier den Antrag falsch ausfüllt, bekommt im ersten Bescheid eine Rückforderung.

Das Bemessungseinkommen für Plus berechnet sich identisch zum Basis-Elterngeld: 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutzbeginn werden herangezogen, dabei werden Monate mit Krankengeld, Kurzarbeit oder Vorgängerelterngeld auf Antrag ausgeklammert. Diese Verschiebung des Bemessungszeitraums ist ein häufig übersehener Hebel: Wer 2024/2025 viele Krankheits- oder Kurzarbeitsmonate hatte, kann mit korrekt gestellter Verschiebung mehrere hundert Euro pro Plus-Monat gewinnen.

Plus für Selbständige – Sonderfälle 2026

Selbständige weisen ihr Einkommen über den letzten Steuerbescheid vor der Geburt nach. Das Wirtschaftsjahr muss in diesem Bescheid abgeschlossen sein. Wer 2026 sein Kind bekommt, dessen Bemessungsgrundlage ist der Steuerbescheid für 2024 (sofern bestandskräftig) oder 2025 (sofern bereits vorhanden).

Während des Plus-Bezugs gelten gesonderte Gewinnobergrenzen: Übersteigt der monatliche Gewinn 30 % des Vorjahresdurchschnitts, wird Plus gekürzt – maximal jedoch auf das gesetzliche Minimum von 150 €. Selbständige sollten ihre Gewinne im Plus-Zeitraum durch betriebswirtschaftliche Auswertungen monatlich dokumentieren. Die Elterngeldstelle prüft nach Bezugsende auf Basis der Schlussrechnung.

Steuerliche Folgen: Progressionsvorbehalt nicht unterschätzen

Plus ist – wie Basis – steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das heißt: Das gesamte Elterngeld wird dem zu versteuernden Einkommen rechnerisch hinzugezählt, um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Auf das übrige Einkommen wirkt dann ein höherer Steuersatz.

Beispiel Familie Schneider aus Hannover: Sina bezieht 14 Monate Plus mit insgesamt rund 10.000 €. Im selben Jahr arbeitet sie ab Monat 5 in Teilzeit mit 18.000 € Brutto-Jahreseinkommen. Ohne Elterngeld läge der Grenzsteuersatz bei rund 16 Prozent, mit Progressionsvorbehalt steigt er auf rund 23 Prozent – die Steuernachzahlung beträgt im Folgejahr rund 1.300 €. Wer auf diese Nachzahlung nicht vorbereitet ist, gerät leicht in Schwierigkeiten.

Empfehlung: Bereits im Plus-Bezugsjahr eine monatliche Rücklage von 100–200 € bilden und im Mai des Folgejahres die Einkommensteuererklärung möglichst früh abgeben.

Was Sie nach Bewilligung beachten müssen

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids endet der Antragsprozess nicht – jede Veränderung muss gemeldet werden:

  • Wechsel des Arbeitgebers oder Stundenmodells innerhalb von 14 Tagen
  • Krankheit über 6 Wochen hinaus – die Stelle prüft, ob Plus weitergezahlt wird
  • Auszug oder Trennung vom Partner – Auswirkung auf Partnerschaftsbonus
  • Geburt eines weiteren Kindes – Plus endet, neuer Antrag ist nötig

Wer Änderungen verschweigt und dadurch zu viel Elterngeld bezieht, muss zurückzahlen – Verzinsung 6 Prozent pro Jahr und in Härtefällen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Elterngeldstellen gleichen regelmäßig mit dem Finanzamt und den Krankenkassen ab.

Nächste Schritte

FAQ08

Häufige Fragen

Q.01Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag (65–67 % vom Netto, 300–1.800 €) für 12 + 2 Monate. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des Betrags, dafür doppelt so lange (24 + 4 Monate). Plus ist ideal für Eltern, die in Teilzeit zurückkehren oder den Partnerschaftsbonus nutzen wollen. Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate; der maximale Monatsbetrag halbiert sich auf 900 €.
Q.02Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus 2026?
Beide Elternteile erhalten je 4 zusätzliche Plus-Monate, wenn sie parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten – über mindestens vier aufeinanderfolgende Lebensmonate. Das ergibt bis zu 8 zusätzliche Plus-Monate für die Familie. Wird die Stundengrenze in einem Monat verfehlt, fällt der Bonus für diesen Monat weg, in Grenzfällen sogar rückwirkend.
Q.03Kann ich Basis und Plus kombinieren?
Ja, eine Mischung aus Basis- und Plus-Monaten ist innerhalb derselben Bezugsperiode möglich. Die Reihenfolge muss eingehalten werden: Basismonate können nur am Anfang oder als geschlossener Block beantragt werden. Nach Eingang der ersten Auszahlung sind die gewählten Monate bindend – eine spätere Umstellung ist nur in Härtefällen zulässig.
Q.04Wo stelle ich den ElterngeldPlus-Antrag?
Bei der Elterngeldstelle Ihres Wohnsitzes – in 14 Bundesländern vollständig online über ElterngeldDigital, in Bayern (ZBFS) und im Saarland teilweise noch per Papierformular. Sie benötigen ein BundID-Konto, idealerweise mit aktiviertem Online-Ausweis. Plus und Basis werden im selben Formular beantragt; die Aufteilung der Monate erfolgt direkt im Antrag.
Q.05Wie schnell muss ich ElterngeldPlus beantragen?
Stellen Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes – Elterngeld wird nur rückwirkend für maximal 3 Monate gezahlt. Wer später beantragt, verliert für jeden weiteren Monat den Anspruch unwiederbringlich. Empfehlung: Antrag in den ersten 4 Wochen nach Geburt einreichen, damit die Bearbeitungszeit von 4–8 Wochen nicht zu Liquiditätslücken führt.
Q.06Lohnt sich ElterngeldPlus auch ohne Teilzeit?
Selten. Ohne Erwerbseinkommen halbieren Sie nur den Monatsbetrag, gewinnen aber keinen finanziellen Vorteil – die Gesamtsumme bleibt identisch (Plus bringt mehr Bezugsmonate, kein höheres Lebenseinkommen). Plus lohnt sich vor allem bei paralleler Teilzeit, beim Partnerschaftsbonus oder wenn das Basis-Elterngeld am Mindestbetrag liegt und eine längere Auszahlung Liquidität sichert.
Q.07Wird Plus auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Ja, bei Bürgergeld wird Elterngeld – Basis wie Plus – über dem Grundfreibetrag von 300 € angerechnet. Bei Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag wird Plus als Einkommen berücksichtigt. Wer parallel Wohngeld bezieht, muss Plus dort als Einkommen angeben. Steuerlich ist Elterngeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Q.08Was passiert mit Plus bei Zwillingen oder Mehrlingen?
Bei Mehrlingen erhalten Sie pro zusätzlichem Kind einen Mehrlingszuschlag von 300 € pro Basismonat bzw. 150 € pro Plus-Monat. Die Bezugsdauer verlängert sich nicht – Sie haben weiterhin maximal 14 Basis- oder 28 Plus-Monate. Bei Drillingen beträgt der Zuschlag 600 € (Basis) bzw. 300 € (Plus). Mehr Details im Ratgeber Zwillinge & Mehrlinge.

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Stand dieser Version:24. Mai 2026

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