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Ratgeber · 01. Mai 2026

Kindergeld Auszahlungstermine 2026 – Wann kommt das Geld?

Alle Kindergeld Auszahlungstermine 2026 auf einen Blick: monatliche Tabelle nach Endziffer der Kindergeldnummer, mit Feiertags-Verschiebungen.

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01. Mai 2026

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24. Mai 2026

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Kindergeld Auszahlungstermine 2026
Inhaltsverzeichnis

Kindergeld Auszahlungstermine 2026 – Wann kommt das Geld?

Stand: Mai 2026. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (Steuerfortentwicklungsgesetz, Erhöhung um 4 € gegenüber 2025). Die Familienkasse zahlt monatlich aus – jedoch nicht alle gleichzeitig. Maßgeblich ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer (Endziffer), die jeden Berechtigten einem festen Zeitfenster im Monat zuordnet. Rechtsgrundlage ist § 71 SGB I (Sozialleistungen werden im Voraus erbracht) in Verbindung mit § 66 EStG.

Funktionsweise der Endziffer-Staffelung

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet monatlich rund 18 Millionen Kindergeld-Buchungen. Um Lastspitzen bei Banken und SEPA-Clearing zu vermeiden, werden die Auszahlungen über 10 Termine im Monat verteilt. Die Zuordnung erfolgt automatisch beim ersten Bewilligungsbescheid und bleibt für die gesamte Bezugsdauer gleich.

Die Endziffer ist die letzte Stelle der Kindergeldnummer (oft 9 bis 11 Stellen lang), die auf jedem Bescheid oben rechts steht. Nicht zu verwechseln mit Steuer-ID, IBAN oder Familienkasse-Aktenzeichen.

Endziffer Auszahlungszeitfenster
0 1. Bankarbeitstag
1 2.–3. Bankarbeitstag
2 4.–5. Bankarbeitstag
3 6.–7. Bankarbeitstag
4 8.–9. Bankarbeitstag
5 10.–11. Bankarbeitstag
6 12.–13. Bankarbeitstag
7 14.–15. Bankarbeitstag
8 16.–17. Bankarbeitstag
9 18.–19. Bankarbeitstag

Komplette Auszahlungstermine 2026 nach Endziffer

Im Folgenden die geplanten Auszahlungstermine für jeden Monat 2026. Bundesländerspezifische Feiertage (Heilige Drei Könige in BY/BW/ST, Fronleichnam in katholischen Ländern, Allerheiligen in BY/NRW/BW/RP/SL, Reformationstag in vielen Bundesländern) können einzelne Termine um einen Bankarbeitstag verschieben.

Endziffer Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
0 02.01. 02.02. 02.03. 01.04. 04.05. 01.06. 01.07. 03.08. 01.09. 01.10. 02.11. 01.12.
1 05.01. 03.02. 03.03. 02.04. 05.05. 02.06. 02.07. 04.08. 02.09. 02.10. 03.11. 02.12.
2 07.01. 05.02. 05.03. 07.04. 07.05. 04.06. 06.07. 06.08. 04.09. 06.10. 05.11. 04.12.
3 08.01. 06.02. 06.03. 08.04. 08.05. 05.06. 07.07. 07.08. 07.09. 07.10. 06.11. 07.12.
4 12.01. 10.02. 10.03. 13.04. 12.05. 09.06. 09.07. 11.08. 09.09. 09.10. 10.11. 09.12.
5 13.01. 11.02. 11.03. 14.04. 13.05. 10.06. 10.07. 12.08. 10.09. 12.10. 11.11. 10.12.
6 15.01. 13.02. 13.03. 16.04. 15.05. 12.06. 14.07. 14.08. 14.09. 14.10. 13.11. 14.12.
7 16.01. 16.02. 16.03. 17.04. 18.05. 15.06. 15.07. 17.08. 15.09. 15.10. 16.11. 15.12.
8 20.01. 18.02. 18.03. 21.04. 20.05. 17.06. 17.07. 19.08. 17.09. 19.10. 18.11. 17.12.
9 21.01. 19.02. 19.03. 22.04. 21.05. 18.06. 20.07. 20.08. 18.09. 20.10. 19.11. 18.12.

Die angegebenen Termine sind Bundesland-neutral berechnet. Verschiebungen um 1 Bankarbeitstag möglich.

Fallbeispiel: Familie Becker aus Hamburg

Familie Becker hat zwei Kinder und eine Kindergeldnummer mit Endziffer 4. In Hamburg gibt es ab Januar 2026 keine zusätzlichen Feiertage (außer den bundesweit gültigen). Die monatliche Zahlung kommt verlässlich am 8.–9. Bankarbeitstag. Konkret im Januar 2026: Auszahlung am 12. Januar 2026 (Montag). Der monatliche Betrag: 2 × 259 € = 518 €.

Fallbeispiel: Familie Hoffmann aus München

Familie Hoffmann hat drei Kinder, Endziffer 9. In Bayern gilt zusätzlich Heilige Drei Könige (6. Januar) als Feiertag, was die Januar-Termine um einen Tag verschiebt. Statt 21. Januar bekam Familie Hoffmann das Geld am 22. Januar 2026 (Donnerstag). Drei Kinder × 259 € = 777 € auf einen Schlag – einmal monatlich. In den anderen Monaten ohne bayerische Sonderfeiertage liegt der Termin bei den Standardwerten der Tabelle.

Fallbeispiel: Familie Demir aus Frankfurt (Patchwork)

Frau Demir bringt ein Kind aus erster Ehe mit, Herr Demir hat zwei Kinder aus erster Ehe und gemeinsam haben sie ein weiteres Kind. Da die Familienkasse Kindergeld pro Berechtigten zahlt, gibt es zwei separate Bescheide: einer für Herrn Demir (für seine zwei Kinder + das gemeinsame), einer für Frau Demir (für ihr Kind aus erster Ehe). Beide haben unterschiedliche Endziffern (Herr Demir: 3, Frau Demir: 8). Im Februar 2026 floss das Geld in zwei Tranchen: 6. Februar (Endziffer 3, 3 Kinder × 259 € = 777 €) und 18. Februar (Endziffer 8, 1 Kind × 259 € = 259 €).

Was tun, wenn das Kindergeld ausbleibt?

Wenn das Kindergeld zum erwarteten Termin nicht auf dem Konto ist, lohnt sich ein strukturierter Check:

  1. Zwei Bankarbeitstage abwarten – SEPA-Buchungen verzögern sich gelegentlich
  2. Online-Status prüfen – im Online-Kindergeld-Service unter familienkasse.de > "Mein Kindergeld" ist jede Buchung mit Datum sichtbar
  3. Bescheid auf IBAN prüfen – stimmt die hinterlegte Kontoverbindung noch?
  4. Familienkasse anrufen – Servicenummer 0800 4 5555 30 (kostenlos, Mo–Fr 8–18 Uhr)
  5. Schriftlicher Antrag auf Klärung – falls keine Lösung am Telefon erzielbar

Rückwirkende Zahlung bei verspätetem Antrag

Seit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 kann das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt werden (§ 66 Abs. 3 EStG). Wer nach der Geburt eines Kindes zehn Monate wartet, verliert vier Monate Kindergeld unwiderruflich – konkret 4 × 259 € = 1.036 € pro Kind.

Bei Neugeborenen empfiehlt sich der Antrag spätestens zwei Monate nach der Geburt. Die Antragsstellung kann bereits vor der Geburt mit Geburtstermin-Bescheinigung begonnen werden – nach Eingang der Geburtsurkunde wird der Antrag formell ergänzt und beschleunigt bearbeitet. Mehr Details im Leitfaden Kindergeld rückwirkend beantragen.

Kindergeld bei Trennung und Patchwork

Bei getrennten Eltern zahlt die Familienkasse an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (§ 64 Abs. 2 EStG). Wechsel des Berechtigten erfordert das Formular KG 1b "Berechtigtenbestimmung". Die Umstellung wird zum Folgemonat wirksam. Bei Wechselmodell (genau 50/50-Betreuung) müssen die Eltern einvernehmlich festlegen, wer das Kindergeld erhält – andernfalls entscheidet die Familienkasse nach Antrag mit Verweis auf die "vorrangige Bedürftigkeit".

Kindergeld bei volljährigen Kindern in Ausbildung

Für Kinder über 18 wird das Kindergeld nur weitergezahlt, wenn:

  • Berufsausbildung (auch Studium) absolviert wird, oder
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate), oder
  • Wartezeit auf Ausbildungsplatz nachgewiesen wird, oder
  • Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ) absolviert wird, oder
  • Behinderung den Lebensunterhalt unmöglich macht

Höchstalter: 25. Geburtstag. Im Vormonat des 25. Geburtstags fließt das letzte Kindergeld. Ausbildungsnachweis muss jährlich aktualisiert werden – sonst stoppt die Familienkasse die Zahlung.

Was passiert, wenn…

…ein Auszahlungstag auf Wochenende/Feiertag fällt? Die Zahlung verschiebt sich auf den nächsten Bankarbeitstag. Es gibt keine Vorverlegung.

…ich die Bank wechsle? Neue IBAN über das Online-Portal oder schriftlich (Formular KG 11) melden. Wirksam wird die Änderung in der Regel zum Folgemonat. Bis dahin geht das Geld noch ans alte Konto – meist überweist die Bank zurück oder leitet weiter.

…ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet? Im Geburtstagsmonat selbst läuft die Zahlung noch. Ab dem Folgemonat ist ein Antrag mit Ausbildungsnachweis erforderlich, sonst stoppt die Zahlung automatisch.

…ich nach Deutschland zurückkehre aus dem Ausland? Kindergeld kann ab dem Monat des Zuzugs beantragt werden. Bei EU-Rückkehr werden im Ausland gezahlte Familienleistungen angerechnet, um Doppelbezug zu vermeiden. Details im Leitfaden Kindergeld im Ausland.

…die Familienkasse einen falschen Betrag überweist? Differenz wird automatisch im Folgemonat ausgeglichen. Wer Zweifel hat, sollte den Bescheid prüfen – möglicherweise wurde ein volljähriges Kind ohne Ausbildungsnachweis aus dem Bezug genommen.

Häufige Fehler beim Kindergeld-Bezug

  • Veraltete IBAN nach Kontowechsel – die häufigste Ursache für ausgebliebene Zahlungen
  • Ausbildung nicht jährlich gemeldet – bei volljährigen Kindern Pflicht
  • Adressänderung nicht mitgeteilt – Bescheide kommen zurück, Akte wird eingefroren
  • Endziffer falsch interpretiert – nicht die Steuer-ID, sondern die Kindergeldnummer ist maßgeblich
  • Doppelbezug bei Patchwork – nur ein Elternteil pro Kind, sonst Rückforderung plus Zinsen

Verbindung zum Rechner und weiteren Tools

Für die individuelle Höhenberechnung – inklusive Anspruch bei volljährigen Kindern, Patchwork-Konstellationen und Grenzgänger-Differenzkindergeld – steht der Kindergeld-Rechner zur Verfügung. Wer wissen will, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, nutzt den Vergleich Kindergeld vs. Kinderfreibetrag. Die Endziffer-Tabelle als eigenständige Übersicht findet sich in der Endziffer-Übersicht 2026. Spezifische Januar-Erläuterungen liefert die Januar-Auszahlung 2026, für den Jahresabschluss die Dezember-Auszahlung 2026. Wer den Erstantrag stellen will, nutzt die Anleitung Kindergeld online beantragen 2026.

Sonderfall öffentlicher Dienst

Beamte, Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse, sondern über die zuständige Bezügestelle des Dienstherrn. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Gehalt – meist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats für den Folgemonat. Wer aus dem öffentlichen Dienst in den privaten Sektor wechselt (oder umgekehrt), muss einen formalen Übergangsantrag stellen, sonst entstehen Lücken im Bezug.

Praxistipp: Sammelüberweisung im Familienkasse-Portal nachvollziehen

Das Online-Kindergeld-Portal zeigt für jeden Monat den exakten Zahlungsstatus an: "ausgelöst", "übertragen an Bank", "fehlgeschlagen". Diese Status-Übersicht ist hilfreich, um Verzögerungen zwischen Familienkasse und Bank zu erkennen. Bei Status "übertragen an Bank" liegt das Problem nicht bei der Familienkasse, sondern bei der Empfängerbank oder einer veralteten IBAN.

FAQ08

Häufige Fragen

Q.01Wann werden Kindergeld-Termine 2026 ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich gestaffelt nach der letzten Stelle (Endziffer) der Kindergeldnummer. Endziffer 0 erhält die Zahlung am 1. Bankarbeitstag, Endziffer 9 am 18.–19. Bankarbeitstag. Insgesamt verteilt die Familienkasse die rund 18 Millionen monatlichen Buchungen auf 10 Termine pro Monat, um Lastspitzen im Banken-Clearing zu vermeiden. Die genauen Termine pro Monat stehen in der Tabelle im Artikel. Verschiebungen um 1 Bankarbeitstag treten in Bundesländern mit Sonderfeiertagen (Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag) auf.
Q.02Was ist die Endziffer beim Kindergeld?
Die Endziffer ist die letzte Zahl der Kindergeldnummer (oft 9 bis 11 Stellen lang), die auf jedem Familienkassen-Bescheid oben rechts steht. Sie bestimmt den Auszahlungstag: Niedrige Endziffern (0, 1) erhalten das Kindergeld früher im Monat, hohe Endziffern (8, 9) später. Die Endziffer ist NICHT die Steuer-ID, NICHT die IBAN und NICHT das Aktenzeichen. Sie hat keinerlei Bedeutung für die Höhe des Kindergelds – nur für den Zeitpunkt der monatlichen Überweisung. Die Endziffer wird bei der ersten Bewilligung automatisch zugeteilt und ändert sich während des gesamten Bezugs nicht.
Q.03Wie lange muss ich auf Kindergeld warten, wenn der Antrag neu ist?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei vollständigem Antrag (Geburtsurkunde, Personalausweis, IBAN, ggf. Ausbildungsnachweis bei Volljährigen) kann die Familienkasse schneller bearbeiten. Das Kindergeld wird rückwirkend ab dem Anspruchsmonat (max. 6 Monate vor Antragsdatum nach § 66 Abs. 3 EStG) ausgezahlt. Die erste Zahlung umfasst die rückwirkenden Monate als Sammelbetrag, danach läuft die monatliche Auszahlung am festgelegten Endziffer-Termin.
Q.04Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Erhöhung um 4 € gegenüber dem Vorjahresbetrag (255 €) erfolgte zum 1. Januar 2026 durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Familien mit zwei Kindern erhalten also monatlich 518 €, mit drei Kindern 777 €, mit vier Kindern 1.036 €. Die Mehrkindstaffel (höhere Beträge ab 3. oder 4. Kind) wurde 2023 abgeschafft. Eine weitere Erhöhung ist für 2027 angekündigt, der genaue Betrag wird im Herbst 2026 vom Bundestag beschlossen.
Q.05Was tun, wenn das Kindergeld am Auszahlungstag nicht da ist?
Zuerst zwei Bankarbeitstage abwarten – SEPA-Buchungen verzögern sich gelegentlich um 24 Stunden. Dann den Online-Status im Kindergeld-Portal prüfen: bei Status 'übertragen an Bank' liegt das Problem bei der Empfängerbank oder einer veralteten IBAN. Bei Status 'fehlgeschlagen' muss die IBAN aktualisiert und die Überweisung neu angefordert werden. Telefonische Hilfe gibt es kostenlos unter 0800 4 5555 30 (Mo–Fr 8–18 Uhr). Häufigste Ursache für Ausbleiben: vergessene IBAN-Aktualisierung nach Kontowechsel.
Q.06Kann ich Kindergeld rückwirkend für mehrere Jahre beantragen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2018 sieht § 66 Abs. 3 EStG eine maximale Rückwirkung von 6 Monaten ab Antragseingang vor. Wer also nach der Geburt zwölf Monate wartet, verliert sechs Monate Kindergeld unwiderruflich – konkret 6 × 259 € = 1.554 € pro Kind. Vorher (bis 2017) waren bis zu vier Jahre möglich. Empfehlung: Antrag spätestens zwei Monate nach Geburt stellen. Bei Volljährigen, die nach Wartezeit eine Ausbildung beginnen, gilt die 6-Monats-Regel ebenfalls – der Antrag sollte zeitnah zum Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Q.07Wer bekommt das Kindergeld bei getrennten Eltern?
Bei getrennten Eltern zahlt die Familienkasse an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (§ 64 Abs. 2 EStG). Ein Wechsel der Berechtigtenperson ist möglich, erfordert aber das Formular KG 1b 'Berechtigtenbestimmung' mit Unterschrift beider Eltern. Die neue Auszahlung startet im Folgemonat nach Bearbeitung. Beim Wechselmodell (genau 50/50-Betreuung) müssen die Eltern einvernehmlich festlegen, wer das Kindergeld erhält. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht. Doppelbezug ist strafbar und führt zu Rückforderung plus Zinsen.
Q.08Wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern in Ausbildung weiterbezahlt?
Ja, bis zum 25. Geburtstag, sofern das Kind eine Berufsausbildung (auch Studium) absolviert, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist (max. 4 Monate), auf einen Ausbildungsplatz wartet oder einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ) leistet. Der Ausbildungsnachweis muss jährlich aktualisiert eingereicht werden – meist im September/Oktober für das kommende Studienjahr. Fehlt der Nachweis, stoppt die Familienkasse die Zahlung. Im Vormonat des 25. Geburtstags fließt die letzte Zahlung. Bei Behinderung, die den Lebensunterhalt unmöglich macht, gibt es keine Altersbeschränkung.

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Stand dieser Version:24. Mai 2026

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