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Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensstufe, Zahlbetrag, Selbstbehalt und Mangelfall — für bis zu 5 Kinder.

01

1.450 €

Selbstbehalt (erwerbstätig)

02

129,50 €

Hälftige KG-Anrechnung

03

2026

Datenstand

Kindesunterhalt berechnen

Eingabe

Monatliches Netto nach Abzug berufsbedingter Kosten und Erwerbstätigenbonus (1/7). Falls unbekannt: Brutto-Netto-Rechner nutzen.

€ / Monat
Erwerbstätig (Selbstbehalt 1.450 € statt 1.200 €)
Kind 1
FAQ06

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt 2026

Q.01Wie berechnet sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (§ 1610 BGB) und dem Alter des Kindes. Aus diesen beiden Faktoren ergibt sich die Einkommensstufe (1–14) und die Altersgruppe. Der Tabellenbetrag wird dann um das hälftige Kindergeld (129,50 €) gemindert — der verbleibende Zahlbetrag ist der monatliche Unterhalt.
Q.02Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 € monatlich (Stand 2026). Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Unterhalt aus, liegt ein Mangelfall vor (§ 1603 Abs. 2 BGB).
Q.03Was passiert bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern?
Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern kann die Einkommensstufe herabgesetzt werden, um der erhöhten Belastung Rechnung zu tragen. Als Faustformel gilt: bei 2 Kindern eine Stufe, bei 3 Kindern zwei Stufen, bei 4 oder mehr Kindern drei Stufen herabsetzen. Die genaue Herabstufung ist jedoch einzelfallabhängig und obliegt dem Gericht.
Q.04Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Das Kindergeld (259 € ab 2023) wird beim Kindesunterhalt grundsätzlich zur Hälfte (129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet (§ 1612b BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich also aus Tabellenbetrag minus 129,50 €. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet, wenn das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils lebt.
Q.05Was ist ein Mangelfall beim Unterhalt?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts (1.450 € bei Erwerbstätigen) nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt aller unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen (§ 1603 Abs. 2 BGB). In diesem Fall wird die verfügbare Masse anteilig (pro rata) auf alle Kinder verteilt. Bei einem Mangelfall ist anwaltliche Beratung unbedingt empfohlen.
Q.06Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge, etc.) und eines Erwerbstätigenbonus von 1/7 des verbleibenden Einkommens. Der Erwerbstätigenbonus soll dem Unterhaltspflichtigen einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit erhalten. Für die genaue Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens empfiehlt sich der Düsseldorfer Tabelle-Rechner.

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Stand dieser Version:Mai 2026

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