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Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensstufe, Zahlbetrag, Selbstbehalt und Mangelfall — für bis zu 5 Kinder.

01

1.450 €

Selbstbehalt (erwerbstätig)

02

129,50 €

Hälftige KG-Anrechnung

03

2026

Datenstand

Kindesunterhalt berechnen

Eingabe

Monatliches Netto nach anerkannten, einzelfallbezogenen Abzügen. Ein pauschaler Erwerbstätigenbonus wird beim Kindesunterhalt nicht automatisch abgezogen.

€ / Monat
Erwerbstätig (Selbstbehalt 1.450 € statt 1.200 €)
Kind 1
FAQ06

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt 2026

Q.01Wie berechnet sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (§ 1610 BGB) und dem Alter des Kindes. Daraus ergeben sich eine der 15 Einkommensstufen und die Altersgruppe. Bei Minderjährigen wird anschließend in der Regel das hälftige Kindergeld (129,50 €) abgezogen.
Q.02Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 € monatlich (Stand 2026). Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Unterhalt aus, liegt ein Mangelfall vor (§ 1603 Abs. 2 BGB).
Q.03Was passiert bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern?
Die Düsseldorfer Tabelle ist typischerweise auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei einer größeren oder kleineren Zahl kann je nach Einzelfall eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe angemessen sein. Es gibt keine automatische Regel pro zusätzlichem Kind; der Rechner verändert die Gruppe deshalb nicht selbstständig.
Q.04Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Das Kindergeld (259 € im Jahr 2026) wird beim Kindesunterhalt grundsätzlich zur Hälfte (129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet (§ 1612b BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich also aus Tabellenbetrag minus 129,50 €. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich in voller Höhe angerechnet.
Q.05Was ist ein Mangelfall beim Unterhalt?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts (1.450 € bei Erwerbstätigen) nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt aller unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen (§ 1603 Abs. 2 BGB). In diesem Fall wird die verfügbare Masse anteilig (pro rata) auf alle Kinder verteilt. Bei einem Mangelfall ist anwaltliche Beratung unbedingt empfohlen.
Q.06Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen nach den im Einzelfall anerkannten Zu- und Abschlägen, etwa berufsbedingten Aufwendungen oder bestimmten Verbindlichkeiten. Ein pauschaler Abzug von 1/7 gilt für Kindesunterhalt nicht allgemein. Für eine verbindliche Einordnung helfen Jugendamt oder Fachanwalt.

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Vor jeder Veröffentlichung gleicht unser Faktencheck-Team die zentralen Zahlen — Kindergeldhöhe, Elterngeldgrenzen, Kinderzuschlag-Stufen, Düsseldorfer Tabelle — mit den jeweils aktuellen amtlichen Veröffentlichungen ab. Jede Cent-Angabe in einem Rechner ist auf einen Paragraphen oder eine Behördenmitteilung rückführbar.

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Stand dieser Version:Mai 2026

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