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Rechner · D.5

Elternzeit-Rechner 2026

Fristen, Anspruch und Anmeldedeadlines nach §§ 15–16 BEEG — aus dem Geburtsdatum Ihres Kindes.

01

36 Monate

Anspruch pro Elternteil

02

bis 24

Übertragbare Monate

03

2026

Datenstand

Elternzeit berechnen

Eingabe

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Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt (verlängert Mutterschutz auf 12 Wochen)
FAQ05

Häufige Fragen zur Elternzeit 2026

Q.01Wie lange dauert die Elternzeit?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit (§ 15 Abs. 2 BEEG). Die Elternzeit kann grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 24 Monate in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Q.02Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für Elternzeit, die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes beginnt, gilt eine Frist von 7 Wochen (49 Tage) vor dem geplanten Beginn (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen (91 Tage). Die Anmeldung muss gleichzeitig angeben, für welche Zeiten und in welchem Umfang die Elternzeit genommen wird.
Q.03Kann ich Elternzeit auf den Zeitraum 3–8 Jahre übertragen?
Ja. Bis zu 24 der 36 Monate Elternzeit-Anspruch können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG). Der Arbeitgeber kann die Übertragung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Q.04Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?
Elternzeit ist das arbeitsrechtliche Recht auf unbezahlte Auszeit vom Beruf (§§ 15–16 BEEG). Elterngeld ist die staatliche Einkommensersatzleistung während der ersten 14 Monate nach der Geburt (§§ 1–14 BEEG). Elternzeit kann bis zu 36 Monate dauern, Basiselterngeld wird maximal 14 Monate (bei ElterngeldPlus bis 28 Monate) gezahlt. Man kann Elternzeit ohne Elterngeld und Elterngeld ohne Elternzeit beziehen — beides sind voneinander unabhängige Ansprüche.
Q.05Kann ich Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen?
Ja. Elternzeit kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG). Jeder Abschnitt muss mindestens zwei Monate dauern. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wichtig: Bei jedem neuen Abschnitt gilt die Anmeldefrist erneut (7 bzw. 13 Wochen).

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Stand dieser Version:Mai 2026

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