MutterschaftsgeldRechner 2026.
Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld – max. 13 €/Tag Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss. Für GKV, PKV und Minijob.
13 €
KK-Tagessatz max.
210 €
BAFzA Einmalzahlung
14 Wo.
Schutzfrist
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Frauen in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt). Gesetzlich Versicherte erhalten max. 13 €/Tag von der Krankenkasse; der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zum Nettolohn.
Mutterschaftsgeld berechnen
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Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Q.01Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?
Q.02Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Q.03Was gilt für Privatversicherte?
Q.04Kann ich gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten?
Q.05Was passiert, wenn das Baby früher kommt?
— Erklärung
Was ist Mutterschaftsgeld und wer hat 2026 Anspruch?
Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen werdender Mütter während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt. Es soll verhindern, dass Schwangere und Wöchnerinnen aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen, wenn das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ihnen ausdrücklich Schutz gewähren möchte. Rechtsgrundlage: §§ 19–24 MuSchG, § 24i SGB V.
Die Schutzfristen umfassen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt — bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung erhöht sich die Nachfrist auf 12 Wochen. Insgesamt also 14 bis 18 Wochen lückenlose finanzielle Absicherung.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse maximal 13 € pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zwischen diesem Tagessatz und dem durchschnittlichen Nettolohn (der letzten 3 abgerechneten Monate vor der Schutzfrist) zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld — kein Abzug, sondern echtes Aufstocken auf das Vor-Geburts-Netto.
Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Frauen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) erhalten keine laufende Zahlung von ihrer Krankenversicherung. Stattdessen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, bzw. das BAFzA) eine einmalige Zahlung von bis zu 210 €. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie aber weiterhin.
— Berechnung
Die Berechnung läuft in zwei Schritten: Tagessatz aus dem Nettolohn der letzten 3 abgerechneten Monate ermitteln, dann Krankenkassenleistung (max. 13 €/Tag) plus Arbeitgeberzuschuss bis zum Vor-Geburts-Netto stapeln.
| Schutzfrist vor Geburt | 6 Wochen Beginn 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin (ET) |
|---|---|
| Schutzfrist nach Geburt | 8 Wochen Mehrlinge, Frühgeburten, Behinderung: 12 Wochen |
| Bemessungszeitraum | Letzte 3 abgerechnete Monate vor Schutzfrist Nettoarbeitsentgelt |
| KK-Tagessatz | max. 13 € / Kalendertag § 24i SGB V |
| Arbeitgeberzuschuss | Differenz Tagessatz − 13 € Bis zum Vor-Geburts-Nettotagessatz |
| Privat versichert / Minijob | Einmalig bis 210 € (BAS) Plus Arbeitgeberzuschuss |
| Steuer und SV | Brutto = Netto Mutterschaftsgeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG), aber Progressionsvorbehalt |
Die Krankenkasse zahlt einen Vorschuss auf Antrag — der Arbeitgeber rechnet erst nach Vorlage der Bescheinigung über das errechnete Geburtsdatum (frühestens 7 Wochen vor ET) ab. Wechselt die Arbeitnehmerin zwischen Arbeitgebern, addieren sich die Zuschüsse pro Arbeitsverhältnis.
— Sonderfälle
Selbständige
Selbständige Frauen mit Krankentagegeldversicherung erhalten Krankentagegeld (nicht Mutterschaftsgeld) für die Dauer der Schutzfristen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und einen Krankengeldwahltarif gewählt hat, erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds — beachten: Tarifwahl rechtzeitig.
§ 44a SGB V
Minijobberinnen und Privatversicherte
Einmalige Zahlung des BAS von max. 210 €. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie aber weiterhin — bei Vollzeit-Privatversicherten kann das einige Tausend Euro ausmachen. Antrag: BAS, online oder schriftlich.
§ 19 Abs. 2 MuSchG
Frühgeburt
Bei Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen. Die in der Vorfrist nicht verbrauchten Tage werden zusätzlich angehängt — eine Frau, die 4 Wochen vor ET entbindet, erhält also nicht 6 + 8 = 14 Wochen Schutz, sondern 4 + 12 = 16 Wochen.
§ 3 Abs. 2 MuSchG
Mehrlingsgeburt
Bei Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge usw.) erhöht sich die Nachfrist von 8 auf 12 Wochen. Die Vorfrist bleibt bei 6 Wochen.
§ 3 Abs. 2 MuSchG
Übergang zu Elterngeld
Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach Geburt erhält die Mutter de facto Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss, das Elterngeld läuft daneben rechnerisch, wird aber durch das Mutterschaftsgeld voll aufgezehrt. Ab Woche 9 fließt dann tatsächlich das Elterngeld.
§ 3 BEEG
Beschäftigungsverbot vor Schutzfrist
Bei einem ärztlich attestierten Beschäftigungsverbot (z. B. wegen Risikoschwangerschaft) zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn — kein Mutterschaftsgeld, sondern volle Lohnfortzahlung. Krankenkasse und U2-Umlage erstatten dem Arbeitgeber den Aufwand.
§ 18, § 19 MuSchG, AAG
— Mutterschaftsgeld beantragen — Schritt für Schritt
Der Antrag läuft parallel an Krankenkasse und Arbeitgeber. Die ärztliche Bescheinigung über das errechnete Geburtsdatum darf frühestens 7 Wochen vor dem ET ausgestellt werden.
- 01
Bescheinigung des errechneten Geburtstermins einholen
Frauenärztin oder Hebamme stellt die Bescheinigung aus — frühestens 7 Wochen vor dem ET. Sie ist Grundlage für Krankenkasse und Arbeitgeber.
- 02
Krankenkasse informieren
Die Bescheinigung an die gesetzliche Krankenkasse (mit Antragsformular) — online, per Post oder über die KK-App. Privatversicherte stattdessen Antrag beim BAS.
- 03
Arbeitgeber informieren
Bescheinigung an die Personalabteilung. Arbeitgeber berechnet auf Basis der letzten 3 Lohnabrechnungen den Tagesnetto und sichert den Zuschuss für die Schutzfristen zu.
- 04
Bescheid und Vorschuss
Die Krankenkasse zahlt bei Bedarf einen Vorschuss vor der Schutzfrist. Der Arbeitgeber rechnet während der laufenden Schutzfrist monatlich ab — der Zuschuss wird wie der reguläre Lohn überwiesen.
- 05
Geburtsmeldung nach Entbindung
Geburtsurkunde innerhalb von 1 Woche an Krankenkasse und Arbeitgeber senden — Voraussetzung für Wechsel von Vorfrist zu Nachfrist und ggf. verlängerte Nachfrist bei Frühgeburt.
- 06
Übergang zu Elterngeld planen
Spätestens 4 Wochen nach Geburt Elterngeldantrag stellen (siehe Elterngeld-Rechner) — die Schutzfrist endet 8 (oder 12) Wochen nach Geburt, danach beginnt das Elterngeld.
— Häufige Fehler
Bescheinigung zu spät einholen
Die Bescheinigung wird frühestens 7 Wochen vor ET erstellt. Wer sie vergisst, verschiebt den Beginn der Krankenkassenzahlung — auch wenn der Anspruch trotzdem rückwirkend besteht.
Arbeitgeberzuschuss nicht beantragt
Der Arbeitgeberzuschuss läuft nicht automatisch — bei Personalabteilung explizit nachweisen, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die Schutzfrist anerkannt ist.
Privatversichert vergessen den BAS-Antrag
Bei PKV: 210 € BAS-Pauschale geht nur auf Antrag ein — Online-Antrag stellen, sonst verfällt die Leistung.
Steuerprogression unterschätzt
Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt — kann die Steuerlast für das Restjahr erhöhen. Steuererklärung trotzdem abgeben.
Mutterschaftsgeld doppelt mit Elterngeld eingeplant
In den 8 (12) Wochen nach Geburt ist Mutterschaftsgeld + Zuschuss der ausschließliche Lohnersatz — Elterngeld fließt erst ab Woche 9 (13). Wer beides parallel erwartet, erlebt eine Lücke.
Frühgeburt-Verlängerung nicht beansprucht
Bei Frühgeburten verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen — KK und AG müssen das mit der Geburtsurkunde aktiv anerkennen. Anschreiben mit Hinweis auf § 3 Abs. 2 MuSchG.
— Quellen & Rechtsgrundlagen
- §§§ 19–24 MuSchG – MutterschutzgesetzRechtsgrundlage Mutterschaftsgeld, Schutzfristen
- §§ 24i SGB V – Mutterschaftsgeld GKVmax. 13 EUR/Tag Krankenkassenleistung
- §BAFzA – Mutterschaftsgeld für Privatversicherte210 EUR Einmalzahlung für PKV und Minijob
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag wird von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber festgesetzt.
Stand: Januar 2026
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— Redaktion

Elena Maurer
Chefredakteurin
Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:15. Januar 2026
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