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MutterschaftsgeldRechner 2026.

Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld – max. 13 €/Tag Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss. Für GKV, PKV und Minijob.

01

13 €

KK-Tagessatz max.

02

210 €

BAFzA Einmalzahlung

03

14 Wo.

Schutzfrist

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Frauen in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt). Gesetzlich Versicherte erhalten max. 13 €/Tag von der Krankenkasse; der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zum Nettolohn.

Mutterschaftsgeld berechnen

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FAQ05

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Q.01Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?
Gesetzlich versicherte Frauen erhalten maximal 13 € pro Tag von der Krankenkasse. Den Differenzbetrag zwischen dem Tagessatz (Nettolohn ÷ 30) und 13 € zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei einem Nettolohn von 2.000 €/Monat ergibt sich ein Tagessatz von 66,67 €, die Krankenkasse zahlt 13 €, der Arbeitgeber 53,67 €.
Q.02Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt – insgesamt 14 Wochen (98 Tage). Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen.
Q.03Was gilt für Privatversicherte?
Privatversicherte erhalten keine laufende Zahlung von der Krankenkasse, sondern eine einmalige Zahlung von 210 € vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin einen Zuschuss in Höhe der Differenz zum Nettolohn.
Q.04Kann ich gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten?
Nein – Mutterschaftsgeld endet mit dem Ablauf der Schutzfrist (8 Wochen nach Geburt). Ab dem Tag, der auf das Ende der Schutzfrist folgt, beginnt das Elterngeld. Eine Überlappung ist nicht möglich. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Q.05Was passiert, wenn das Baby früher kommt?
Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, beginnt die Schutzfrist sofort. Die vor der Geburt nicht verbrauchten Wochen werden der Nachfrist nach der Geburt zugeschlagen. Frühgeborene Kinder verlängern die Nachfrist auf 12 Wochen.

Erklärung

Was ist Mutterschaftsgeld und wer hat 2026 Anspruch?

Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen werdender Mütter während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt. Es soll verhindern, dass Schwangere und Wöchnerinnen aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen, wenn das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ihnen ausdrücklich Schutz gewähren möchte. Rechtsgrundlage: §§ 19–24 MuSchG, § 24i SGB V.

Die Schutzfristen umfassen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt — bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung erhöht sich die Nachfrist auf 12 Wochen. Insgesamt also 14 bis 18 Wochen lückenlose finanzielle Absicherung.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse maximal 13 € pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zwischen diesem Tagessatz und dem durchschnittlichen Nettolohn (der letzten 3 abgerechneten Monate vor der Schutzfrist) zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld — kein Abzug, sondern echtes Aufstocken auf das Vor-Geburts-Netto.

Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Frauen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) erhalten keine laufende Zahlung von ihrer Krankenversicherung. Stattdessen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, bzw. das BAFzA) eine einmalige Zahlung von bis zu 210 €. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie aber weiterhin.

Berechnung

Die Berechnung läuft in zwei Schritten: Tagessatz aus dem Nettolohn der letzten 3 abgerechneten Monate ermitteln, dann Kranken­kassenleistung (max. 13 €/Tag) plus Arbeitgeberzuschuss bis zum Vor-Geburts-Netto stapeln.

Schutzfrist vor Geburt

6 Wochen

Beginn 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin (ET)

Schutzfrist nach Geburt

8 Wochen

Mehrlinge, Frühgeburten, Behinderung: 12 Wochen

Bemessungszeitraum

Letzte 3 abgerechnete Monate vor Schutzfrist

Nettoarbeitsentgelt

KK-Tagessatz

max. 13 € / Kalendertag

§ 24i SGB V

Arbeitgeberzuschuss

Differenz Tagessatz − 13 €

Bis zum Vor-Geburts-Nettotagessatz

Privat versichert / Minijob

Einmalig bis 210 € (BAS)

Plus Arbeitgeberzuschuss

Steuer und SV

Brutto = Netto

Mutterschaftsgeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG), aber Progressionsvorbehalt

Die Krankenkasse zahlt einen Vorschuss auf Antrag — der Arbeitgeber rechnet erst nach Vorlage der Bescheinigung über das errechnete Geburtsdatum (frühestens 7 Wochen vor ET) ab. Wechselt die Arbeitnehmerin zwischen Arbeitgebern, addieren sich die Zuschüsse pro Arbeitsverhältnis.

Sonderfälle

Selbständige

Selbständige Frauen mit Krankentagegeldversicherung erhalten Krankentagegeld (nicht Mutterschaftsgeld) für die Dauer der Schutzfristen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und einen Krankengeldwahltarif gewählt hat, erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds — beachten: Tarifwahl rechtzeitig.

§ 44a SGB V

Minijobberinnen und Privatversicherte

Einmalige Zahlung des BAS von max. 210 €. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie aber weiterhin — bei Vollzeit-Privatversicherten kann das einige Tausend Euro ausmachen. Antrag: BAS, online oder schriftlich.

§ 19 Abs. 2 MuSchG

Frühgeburt

Bei Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen. Die in der Vorfrist nicht verbrauchten Tage werden zusätzlich angehängt — eine Frau, die 4 Wochen vor ET entbindet, erhält also nicht 6 + 8 = 14 Wochen Schutz, sondern 4 + 12 = 16 Wochen.

§ 3 Abs. 2 MuSchG

Mehrlingsgeburt

Bei Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge usw.) erhöht sich die Nachfrist von 8 auf 12 Wochen. Die Vorfrist bleibt bei 6 Wochen.

§ 3 Abs. 2 MuSchG

Übergang zu Elterngeld

Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach Geburt erhält die Mutter de facto Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss, das Elterngeld läuft daneben rechnerisch, wird aber durch das Mutterschaftsgeld voll aufgezehrt. Ab Woche 9 fließt dann tatsächlich das Elterngeld.

§ 3 BEEG

Beschäftigungsverbot vor Schutzfrist

Bei einem ärztlich attestierten Beschäftigungsverbot (z. B. wegen Risikoschwangerschaft) zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn — kein Mutterschaftsgeld, sondern volle Lohnfortzahlung. Krankenkasse und U2-Umlage erstatten dem Arbeitgeber den Aufwand.

§ 18, § 19 MuSchG, AAG

Mutterschaftsgeld beantragen — Schritt für Schritt

Der Antrag läuft parallel an Krankenkasse und Arbeitgeber. Die ärztliche Bescheinigung über das errechnete Geburtsdatum darf frühestens 7 Wochen vor dem ET ausgestellt werden.

  1. 01

    Bescheinigung des errechneten Geburtstermins einholen

    Frauenärztin oder Hebamme stellt die Bescheinigung aus — frühestens 7 Wochen vor dem ET. Sie ist Grundlage für Krankenkasse und Arbeitgeber.

  2. 02

    Krankenkasse informieren

    Die Bescheinigung an die gesetzliche Krankenkasse (mit Antragsformular) — online, per Post oder über die KK-App. Privatversicherte stattdessen Antrag beim BAS.

  3. 03

    Arbeitgeber informieren

    Bescheinigung an die Personalabteilung. Arbeitgeber berechnet auf Basis der letzten 3 Lohnabrechnungen den Tagesnetto und sichert den Zuschuss für die Schutzfristen zu.

  4. 04

    Bescheid und Vorschuss

    Die Krankenkasse zahlt bei Bedarf einen Vorschuss vor der Schutzfrist. Der Arbeitgeber rechnet während der laufenden Schutzfrist monatlich ab — der Zuschuss wird wie der reguläre Lohn überwiesen.

  5. 05

    Geburtsmeldung nach Entbindung

    Geburtsurkunde innerhalb von 1 Woche an Krankenkasse und Arbeitgeber senden — Voraussetzung für Wechsel von Vorfrist zu Nachfrist und ggf. verlängerte Nachfrist bei Frühgeburt.

  6. 06

    Übergang zu Elterngeld planen

    Spätestens 4 Wochen nach Geburt Elterngeldantrag stellen (siehe Elterngeld-Rechner) — die Schutzfrist endet 8 (oder 12) Wochen nach Geburt, danach beginnt das Elterngeld.

Häufige Fehler

  • Bescheinigung zu spät einholen

    Die Bescheinigung wird frühestens 7 Wochen vor ET erstellt. Wer sie vergisst, verschiebt den Beginn der Krankenkassenzahlung — auch wenn der Anspruch trotzdem rückwirkend besteht.

  • Arbeitgeberzuschuss nicht beantragt

    Der Arbeitgeberzuschuss läuft nicht automatisch — bei Personalabteilung explizit nachweisen, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die Schutzfrist anerkannt ist.

  • Privatversichert vergessen den BAS-Antrag

    Bei PKV: 210 € BAS-Pauschale geht nur auf Antrag ein — Online-Antrag stellen, sonst verfällt die Leistung.

  • Steuerprogression unterschätzt

    Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt — kann die Steuerlast für das Restjahr erhöhen. Steuererklärung trotzdem abgeben.

  • Mutterschaftsgeld doppelt mit Elterngeld eingeplant

    In den 8 (12) Wochen nach Geburt ist Mutterschaftsgeld + Zuschuss der ausschließliche Lohnersatz — Elterngeld fließt erst ab Woche 9 (13). Wer beides parallel erwartet, erlebt eine Lücke.

  • Frühgeburt-Verlängerung nicht beansprucht

    Bei Frühgeburten verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen — KK und AG müssen das mit der Geburtsurkunde aktiv anerkennen. Anschreiben mit Hinweis auf § 3 Abs. 2 MuSchG.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag wird von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber festgesetzt.

Stand: Januar 2026

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Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Elena leitet die Redaktion von familienleistungen-rechner.de. Sie recherchiert und aktualisiert die Rechner und Ratgeber anhand der offiziellen Gesetzestexte und Bundesbehörden. Ihr Ziel: komplexe Sozialleistungen für Familien verständlich und zugänglich machen.

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Stand dieser Version:15. Januar 2026

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