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Schwangerschaftsrechner 2026

ET, Mutterschutzfristen, Elterngeld-Deadline und mehr — aus LMP oder bekanntem Geburtstermin.

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FAQ06

Häufige Fragen zur Schwangerschaft 2026

Q.01Wie wird der errechnete Geburtstermin (ET) berechnet?
Der ET wird nach der Naegle-Regel berechnet: erster Tag der letzten Regelblutung + 280 Tage (= 40 Wochen). Bei unregelmäßigem Zyklus weicht der gynäkologische Ultraschall-ET ab. Unser Rechner nimmt den von Ihnen eingegebenen LMP-Datum oder den bekannten ET als Basis.
Q.02Wann beginnt und endet der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und endet 8 Wochen nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.
Q.03Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld kann bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Wenn Sie also im Februar des Folgejahres beantragen, erhalten Sie rückwirkend Elterngeld ab November. Es gibt keine absolute Deadline außer dem Ende des Elterngeld-Zeitraums (14 Monate nach Geburt). Empfehlung: innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt beantragen.
Q.04Bis wann muss ich Kindergeld beantragen?
Kindergeld kann rückwirkend für maximal 6 Monate beantragt werden. Stellen Sie den Antrag idealerweise unmittelbar nach der Geburt. Die Familienkasse bewilligt maximal ab dem siebten Monat vor Antragstellung.
Q.05Was sind U-Untersuchungen?
U-Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1–U9, J1). Sie sind zwar keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen. In einigen Bundesländern werden Eltern aktiv eingeladen. Sie prüfen Entwicklung, Impfstatus und frühzeitige Krankheitserkennung.
Q.06Wann muss ich die Geburt beim Standesamt anzeigen?
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden (§ 18 Personenstandsgesetz). Das Krankenhaus hilft meist bei der Anzeige. Benötigt werden: Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise der Eltern, ggf. Heiratsurkunde.

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Vor jeder Veröffentlichung gleicht unser Faktencheck-Team die zentralen Zahlen — Kindergeldhöhe, Elterngeldgrenzen, Kinderzuschlag-Stufen, Düsseldorfer Tabelle — mit den jeweils aktuellen amtlichen Veröffentlichungen ab. Jede Cent-Angabe in einem Rechner ist auf einen Paragraphen oder eine Behördenmitteilung rückführbar.

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Stand dieser Version:Mai 2026

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