FamilienleistungenBayern 2026.
Alle Bundes- und Landesleistungen für Familien mit Kindern in Bayern — mit Beträgen, Rechtsgrundlagen, Antragsinfos und Rechnerlinks. Stand: 2026-01-15.
— Bundesleistungen (für alle Bundesländer)
Diese Leistungen gelten bundesweit und können in jedem deutschen Bundesland beantragt werden. Klicken Sie auf den jeweiligen Rechner für die aktuelle Berechnung.
— Landesleistungen Bayern
Bayerisches Familiengeld
✓ verfügbar250 € / Monat
24 Monate (ab 3. Lebensjahr, wenn kein öffentlich geförderter Kita-Platz genutzt wird)
Kein oder reduzierter Kita-Bezug; Einkommen-unabhängig
§ BayFamGG
Antrag hier →Kita-Gebühren
Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr
Letztes Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei (30 Std./Wo.)
Familienpass / Familienkarte
Bayern-Pass (Familienkarte)
Für Familien mit Kindern; Vergünstigungen bei Museen, ÖPNV, Bädern
Mehr Infos →Weitere Landesleistungen
Bayerisches Landeserziehungsgeld
bis 300 €
6 Monate nach Ende Bundeselterngeld (2. Lebensjahr)
§ BayLErzGG
— Anlaufstellen
Häufige Fragen zu Familienleistungen in Bayern
Q.01Was ist das bayerische Familiengeld?
Q.02Wie beantrage ich das Familiengeld in Bayern?
— Rechner & Ratgeber
— Redaktion

Elena Maurer
Chefredakteurin
Faktencheck:Redaktion Faktencheck — Quellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung
Stand dieser Version:15. Januar 2026
Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.
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