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Bundesland-Übersicht

FamilienleistungenBayern 2026.

Alle Bundes- und Landesleistungen für Familien mit Kindern in Bayern — mit Beträgen, Rechtsgrundlagen, Antragsinfos und Rechnerlinks. Stand: 2026-01-15.

Diese Leistungen gelten bundesweit und können in jedem deutschen Bundesland beantragt werden. Klicken Sie auf den jeweiligen Rechner für die aktuelle Berechnung.

Bayerisches Familiengeld

✓ verfügbar

250 € / Monat

24 Monate (ab 3. Lebensjahr, wenn kein öffentlich geförderter Kita-Platz genutzt wird)

Kein oder reduzierter Kita-Bezug; Einkommen-unabhängig

§ BayFamGG

Antrag hier

Kita-Gebühren

Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr

Letztes Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei (30 Std./Wo.)

Familienpass / Familienkarte

Bayern-Pass (Familienkarte)

Für Familien mit Kindern; Vergünstigungen bei Museen, ÖPNV, Bädern

Mehr Infos

Weitere Landesleistungen

Bayerisches Landeserziehungsgeld

bis 300 €

6 Monate nach Ende Bundeselterngeld (2. Lebensjahr)

§ BayLErzGG

Elterngeldstelle

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Mehr Infos
FAQ02

Häufige Fragen zu Familienleistungen in Bayern

Q.01Was ist das bayerische Familiengeld?
Das Bayerische Familiengeld beträgt 250 €/Monat und wird für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren gezahlt, die keinen oder einen reduzierten Kita-Platz nutzen. Es ergänzt das Bundeselterngeld und ist einkommensunabhängig.
Q.02Wie beantrage ich das Familiengeld in Bayern?
Der Antrag erfolgt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) — online oder per Post. Unterlagen: Geburtsurkunde, Nachweis Kita-Situation, IBAN.

Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Faktencheck:Redaktion FaktencheckQuellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung

Stand dieser Version:15. Januar 2026

Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.

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