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Bundesland-Übersicht

FamilienleistungenSachsen 2026.

Alle Bundes- und Landesleistungen für Familien mit Kindern in Sachsen — mit Beträgen, Rechtsgrundlagen, Antragsinfos und Rechnerlinks. Stand: 2026-01-15.

Diese Leistungen gelten bundesweit und können in jedem deutschen Bundesland beantragt werden. Klicken Sie auf den jeweiligen Rechner für die aktuelle Berechnung.

Sächsisches Landeserziehungsgeld

✓ verfügbar

150 €

3 Monate im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes (§ 15 SächsFAG)

Einkommensgrenze; kein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

§ § 15 SächsFAG

Antrag hier

Kita-Gebühren

Beitragsfreiheit letztes Kita-Jahr

Letztes Kita-Jahr beitragsfrei

Familienpass / Familienkarte

Sächsische Familienkarte

Vergünstigungen bei Kultureinrichtungen, Freizeitparks

Mehr Infos

Elterngeldstelle

Landesamt für Familie und Soziales (LAfS)

Mehr Infos
FAQ01

Häufige Fragen zu Familienleistungen in Sachsen

Q.01Gibt es in Sachsen Landeserziehungsgeld?
Ja, Sachsen zahlt 150 €/Monat für 3 Monate als Landeserziehungsgeld (§ 15 SächsFAG) für Kinder im 2. oder 3. Lebensjahr, wenn keine öffentlich geförderte Kita genutzt wird. Einkommensgrenze beachten.

Redaktion

Elena Maurer

Elena Maurer

Chefredakteurin

Faktencheck:Redaktion FaktencheckQuellenprüfung & redaktionelle Qualitätssicherung

Stand dieser Version:15. Januar 2026

Redaktionell recherchiert und geprüft. Keine Rechtsberatung iSv § 2 RDG.

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