Amtlicher Stand: 1. Januar 2026. Redaktionell geprüft: 1. August 2026. Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit verwendete Orientierung für Kindesunterhalt. Sie ist kein Gesetz und kein Unterhaltstitel. Herausgegeben wird sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag.
Diese Fassung arbeitet ausschließlich mit der offiziellen Tabelle 2026. Die Bedarfssätze, Einkommensgrenzen und Zahlbeträge unterscheiden sich von 2025. Für minderjährige Kinder wird in der Regel das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen; bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld von 259 € berücksichtigt.
Die wichtigsten Werte 2026
In der ersten Einkommensgruppe bis 2.100 € bereinigtem Nettoeinkommen beträgt der monatliche Bedarf:
- 0 bis 5 Jahre: 486 € Bedarf, regelmäßig 356,50 € Zahlbetrag nach hälftigem Kindergeldabzug
- 6 bis 11 Jahre: 558 € Bedarf, regelmäßig 428,50 € Zahlbetrag
- 12 bis 17 Jahre: 653 € Bedarf, regelmäßig 523,50 € Zahlbetrag
- ab 18 Jahren im Elternhaushalt: 698 € Bedarf, regelmäßig 439 € Zahlbetrag nach vollem Kindergeldabzug
Der Tabellenbetrag ist also nicht automatisch der Betrag, der überwiesen wird. Auch eigenes Einkommen des Kindes, weitere Unterhaltsberechtigte, der Selbstbehalt und die konkrete Leistungsfähigkeit können das Ergebnis verändern.
Bedarfstabelle 2026 vor Kindergeldabzug
| Gruppe | Bereinigtes Netto | 0–5 | 6–11 | 12–17 | ab 18 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € |
| 2 | 2.101–2.500 € | 511 € | 586 € | 686 € | 733 € |
| 3 | 2.501–2.900 € | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € |
| 4 | 2.901–3.300 € | 559 € | 642 € | 751 € | 803 € |
| 5 | 3.301–3.700 € | 584 € | 670 € | 784 € | 838 € |
| 6 | 3.701–4.100 € | 623 € | 715 € | 836 € | 894 € |
| 7 | 4.101–4.500 € | 661 € | 759 € | 889 € | 950 € |
| 8 | 4.501–4.900 € | 700 € | 804 € | 941 € | 1.006 € |
| 9 | 4.901–5.300 € | 739 € | 849 € | 993 € | 1.061 € |
| 10 | 5.301–5.700 € | 778 € | 893 € | 1.045 € | 1.117 € |
| 11 | 5.701–6.400 € | 817 € | 938 € | 1.098 € | 1.173 € |
| 12 | 6.401–7.200 € | 856 € | 983 € | 1.150 € | 1.229 € |
| 13 | 7.201–8.200 € | 895 € | 1.027 € | 1.202 € | 1.285 € |
| 14 | 8.201–9.700 € | 934 € | 1.072 € | 1.254 € | 1.341 € |
| 15 | 9.701–11.200 € | 972 € | 1.116 € | 1.306 € | 1.396 € |
Über 11.200 € enthält die amtliche Tabelle keinen festen Standardwert. Eine bloße lineare Verlängerung ist nicht verbindlich; der Bedarf wird anhand des Einzelfalls beurteilt.
Zahlbetrag richtig berechnen
- Ermitteln Sie das bereinigte monatliche Nettoeinkommen. Welche Aufwendungen anerkannt werden, richtet sich nach dem Einzelfall und den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.
- Wählen Sie die Einkommensgruppe und die Altersstufe des Kindes.
- Lesen Sie den Tabellenbedarf ab.
- Ziehen Sie bei Minderjährigen regelmäßig 129,50 € und bei Volljährigen regelmäßig 259 € Kindergeld ab.
- Prüfen Sie weitere Unterhaltspflichten, Selbstbehalt und einen möglichen Mangelfall.
Beispiel ohne Sonderkonstellation: Ein zehnjähriges Kind, bereinigtes Netto 2.800 €, Einkommensgruppe 3. Der Bedarf beträgt 614 €. Nach hälftigem Kindergeldabzug verbleiben 484,50 €. Das Beispiel erklärt nur den Tabellenweg; es ersetzt keine Prüfung der Leistungsfähigkeit.
Selbstbehalt und Mangelfall
Der notwendige Eigenbedarf gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt 2026 laut Tabelle 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit. Darin sind bis zu 520 € Warmmiete enthalten. Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern nennt die Tabelle einen angemessenen Eigenbedarf von mindestens 1.750 €.
Reicht das Einkommen nach dem Eigenbedarf nicht für alle gleichrangigen Ansprüche, liegt möglicherweise ein Mangelfall vor. Die offizielle Tabelle verteilt die verbleibende Masse im Verhältnis der Einsatzbeträge, also der Zahlbeträge nach Anrechnung des Kindergeldes. Das ist ein Fall für Jugendamt, Beistandschaft oder anwaltliche Beratung; ein Online-Rechner kann nicht alle Rang- und Bedarfskonstellationen abbilden.
Mehrere Unterhaltsberechtigte
Die Tabelle geht typischerweise von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe angemessen sein. Es gibt keine automatische Regel „pro zusätzlichem Kind exakt eine Gruppe“. Unser Rechner verändert die Gruppe deshalb nicht automatisch und weist auf die notwendige Einzelfallprüfung hin.
Volljährige Kinder und Studium
Volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils werden über die vierte Altersstufe eingeordnet. Leben Studierende nicht bei den Eltern, nennt die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig 990 € monatlichen Bedarf, darin bis zu 440 € für Warmmiete. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind in diesem Satz nicht enthalten. Bei Volljährigen haften grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Was der Rechner leisten kann — und was nicht
Der Rechner bildet die amtlichen 15 Gruppen, vier Altersstufen und den Kindergeldabzug ab. Er kann eine schnelle Plausibilitätsprüfung liefern. Nicht automatisch abbildbar sind beispielsweise Wohnvorteile, schwankendes Einkommen, Selbstständigkeit, Schulden, Sonder- und Mehrbedarf, Wechselmodell, weitere vorrangige Personen oder ein bestehender Unterhaltstitel.
Für eine kostenfreie erste Unterstützung können Alleinerziehende beim Jugendamt eine Beistandschaft anfragen. Ein bestehender Titel sollte nicht eigenmächtig anhand eines Online-Ergebnisses geändert werden.
