Familienzulagen 2026 – Komplette Übersicht aller Leistungen in Deutschland
Stand: Mai 2026. Deutschland kennt über zehn verschiedene Familienleistungen auf Bundes- und Länderebene – von Kindergeld über Elterngeld bis hin zu Wohngeld und Bildungspaket. Wer alle Ansprüche kennt, kann mehrere tausend Euro im Jahr zusätzlich erhalten. Diese Übersicht erklärt jede Leistung mit Höhe, Anspruchsvoraussetzungen, Antragsweg und Kombinationsregeln.
Auf einen Blick (Stand 2026)
- Kindergeld: 259 €/Kind/Monat – fast alle Familien, § 66 EStG
- Elterngeld: 300–1.800 €/Monat – Einkommensgrenze 175.000 € zvE, BEEG
- Kinderzuschlag (KiZ): bis 297 €/Kind/Monat – Niedrigeinkommensfamilien, § 6a BKGG
- Unterhaltsvorschuss (UVG): 227–394 €/Monat – Alleinerziehende, § 2 UhVorschG
- Mutterschaftsgeld: max. 13 €/Tag GKV + Arbeitgeberzuschuss, §§ 19–24 MuSchG
- Wohngeld: einkommensabhängig – nicht für Bürgergeld-Empfänger, WoGG
- Kinderfreibetrag: 9.756 €/Jahr steuerlich – Günstigerprüfung mit Kindergeld, § 32 Abs. 6 EStG
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 €/Jahr + 240 € je weiterem Kind, § 24b EStG
- Kinderkrankengeld: 90 % Nettolohn – 15–30 Tage je Kind, § 45 SGB V
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): 195 €/Jahr Schulbedarf + Mittagessen, Klassenfahrten
- Landesleistungen: variieren stark je Bundesland (Bayern Familiengeld 250 €/Mt, Sachsen Landeserziehungsgeld 150 €/Mt)
- Letzte Aktualisierung: Mai 2026
1. Kindergeld – Die Basisleistung
Höhe: 259 €/Kind/Monat (uniform seit 2026, einheitlich für jedes Kind) Rechtsgrundlage: § 66 EStG Anspruch: alle in Deutschland steuerpflichtigen Eltern bzw. mit gewöhnlichem Aufenthalt in DE Antrag: online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Dauer: bis 18. Lebensjahr; bis 25, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist (§ 32 Abs. 4 EStG) Rückwirkung: max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG, seit 2018 verkürzt)
2. Elterngeld – Lohnersatz nach der Geburt
Höhe: 67 % des vorgeburtlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €/Monat Einkommensobergrenze 2026: 175.000 € zvE/Jahr (Paare und Alleinerziehende) Bezugsdauer: 12 Monate Basiselterngeld + 2 Partnermonate; bis 28 Monate als ElterngeldPlus (halbierter Monatsbetrag, doppelte Dauer) Geschwisterbonus: +10 % (mind. 75 €) bei mindestens einem weiteren Kind unter 3 oder zwei unter 6 Mehrlingszuschlag: +300 €/Monat pro zusätzlichem Mehrlingskind (Basis) bzw. +150 € (Plus)
3. Kinderzuschlag (KiZ) – Niedrigeinkommen-Aufstockung
Höhe: max. 297 €/Kind/Monat Rechtsgrundlage: § 6a BKGG Anspruch: Eltern mit Erwerbseinkommen, das ohne KiZ Bürgergeld-Bedarf bedeuten würde Mindesteinkommen: 900 €/Monat (Paare) oder 600 € (Alleinerziehende) Höchsteinkommen: variiert je Familiensituation (höhere Beträge bei mehr Kindern) Abschmelzung: 45 Cent je Euro Einkommen über der Bedarfsgrenze Antrag: Familienkasse (separat von Kindergeld) Kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld, Mutterschaftsgeld Nicht kombinierbar mit: Bürgergeld (SGB II)
4. Unterhaltsvorschuss (UVG) – Für Alleinerziehende
Höhe 2026 (gestaffelt nach Alter):
| Altersgruppe | Monatsbetrag |
|---|---|
| 0–5 Jahre | 227 € |
| 6–11 Jahre | 299 € |
| 12–17 Jahre | 394 € |
Rechtsgrundlage: § 2 UhVorschG (seit 2017 keine 72-Monats-Grenze mehr) Anspruch: Kinder Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt Antrag: Jugendamt der Wohnortkommune Bezugsdauer: bis 18. Lebensjahr Anrechnung: Tatsächliche Unterhaltszahlungen werden vom UVG abgezogen; das Kindergeld wird hälftig angerechnet
5. Mutterschaftsgeld – Lohnersatz im Mutterschutz
Höhe: max. 13 €/Tag von der gesetzlichen Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe des Vor-Geburts-Nettolohns Rechtsgrundlage: § 24i SGB V (GKV-Leistung), §§ 19–24 MuSchG (Mutterschutz) Bezugsdauer: 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (insgesamt 14 Wochen, bei Mehrlings-/Frühgeburten 18 Wochen) Für Privatversicherte und Minijobberinnen: 210 € Einmalzahlung über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
6. Wohngeld – Mietzuschuss für Familien
Höhe: einkommensabhängig, abhängig von Haushaltsgröße, Bundesland, Mietstufe (1–7) Rechtsgrundlage: WoGG (Wohngeldgesetz) Anspruch: Haushalte mit zu geringem Einkommen für die Miete, aber kein Bürgergeld-Bezug Antrag: Wohngeldstelle der Kommune Reform 2023: durchschnittliche Erhöhung von 180 € auf 370 €/Monat Kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld Nicht kombinierbar mit: Bürgergeld
7. Kinderfreibetrag – Steuerlicher Vorteil
Höhe 2026: 6.828 € sachlicher Freibetrag + 2.928 € BEA = 9.756 €/Kind/Jahr (bei Zusammenveranlagung) Rechtsgrundlage: § 32 Abs. 6 EStG Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht automatisch mit dem ausgezahlten Kindergeld (3.108 €/Jahr) und wendet die günstigere Variante an
8. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Höhe: 4.260 €/Jahr für das erste Kind + 240 € je weiterem Rechtsgrundlage: § 24b EStG Voraussetzung: tatsächlich Alleinerziehend (Steuerklasse II), keine Haushaltsgemeinschaft mit erwachsener Person Wirkung: senkt Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag direkt über Steuerklasse II
9. Kinderkrankengeld
Höhe: 90 % Nettolohn (max. Beitragsbemessungsgrenze GKV) Rechtsgrundlage: § 45 SGB V Tage 2026:
- Je Elternteil: 15 Tage/Kind (max. 35 Tage gesamt unabhängig von Kinderzahl)
- Alleinerziehende: 30 Tage/Kind (max. 70 Tage) Voraussetzung: GKV-versichert, Kind unter 12 Jahren (älter mit Behinderung), ärztliche Bescheinigung
10. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Für Kinder aus Bürgergeld-, KiZ- oder Wohngeld-Familien:
- Schulbedarf: 195 €/Jahr (130 € August + 65 € Februar)
- Klassenfahrten: vollständig übernommen
- Mittagessen-Zuschuss: bis zur tatsächlichen Höhe
- Vereinsmitgliedschaft, Musikschule, Ferienfreizeit: bis 15 €/Monat
- Lernförderung: nach Bedarfsprüfung
11. Landesleistungen (Auswahl)
Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Bundesleistungen gewährt und variieren stark je Bundesland:
| Bundesland | Leistung | Höhe |
|---|---|---|
| Bayern | Familiengeld | 250 €/Mt für 13.–24. Lebensmonat des Kindes |
| Bayern | Krippengeld | 100 €/Mt pro Kind in Kita |
| Sachsen | Landeserziehungsgeld | 150 €/Mt für 13.–24. Lebensmonat |
| Thüringen | Erziehungsgeld | bis 200 €/Mt |
| Baden-Württemberg | Landeserziehungsgeld | bis 205 €/Mt |
| Berlin | Familienpass | Vergünstigungen Kultur/Freizeit |
| Hamburg | KitaPlus + Familienkarte | Vergünstigungen |
| NRW | Bildungspaket-Plus | regional unterschiedlich |
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer finden Sie auf unseren Bundesland-Seiten.
Gesamtübersichtstabelle der Bundesleistungen
| Leistung | Betrag 2026 | Anspruch | Antrag bei |
|---|---|---|---|
| Kindergeld | 259 €/Kind/Monat | Nahezu alle Familien | Familienkasse |
| Elterngeld | 300–1.800 €/Monat | Grenze 175k € zvE | Elterngeldstelle |
| Kinderzuschlag | bis 297 €/Kind/Monat | Niedrigeinkommen | Familienkasse |
| Unterhaltsvorschuss | 227–394 €/Monat | Alleinerziehende | Jugendamt |
| Mutterschaftsgeld | max. 13 €/Tag + AG | GKV-versicherte Mütter | Krankenkasse |
| Wohngeld | einkommensabh. | Nicht-Bürgergeld | Wohngeldstelle Kommune |
| Kinderfreibetrag | 9.756 €/Jahr steuerl. | Steuerpflichtige | Finanzamt (Steuererklärung) |
| Entlastungsbetrag AE | 4.260 €/Jahr | Alleinerziehende | Finanzamt (Steuerklasse II) |
| Kinderkrankengeld | 90 % Nettolohn | GKV-versicherte | Krankenkasse |
Fallbeispiel 1 – Familie Müller (2 Kinder, 2 + 5 Jahre, 2.500 € Nettoeinkommen)
Tobias und Maria Müller wohnen in Hannover mit Sohn Jonas (5) und Tochter Lena (2). Tobias verdient 2.500 € netto, Maria ist in Elternzeit:
- Kindergeld: 2 × 259 € = 518 €/Monat
- Kinderzuschlag: ca. 270 €/Monat (nach Abschmelzung, da Einkommen über Mindestgrenze 900 €)
- Wohngeld: bei 950 € Bruttowarmmiete und Mietstufe 4 ca. 180 €/Monat
- Elterngeld (Maria, Basis): ca. 300 €/Monat (Mindestbetrag, da kein vorgeburtliches Einkommen)
- Gesamt laufende Leistungen: 1.268 €/Monat → Jahressumme ca. 15.220 €
Fallbeispiel 2 – Alleinerziehende Frau Becker (1 Kind 3 Jahre, kein Unterhalt, 1.800 € netto)
Sandra Becker lebt in Leipzig mit ihrer 3-jährigen Tochter Mia. Der Vater zahlt keinen Unterhalt:
- Kindergeld: 259 €/Monat
- Unterhaltsvorschuss: 227 €/Monat (für 0–5 Jahre)
- Kinderzuschlag: 297 € − (1.800 − 600) × 0,45 = 297 € − 540 € = 0 € (Einkommen zu hoch)
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 €/Jahr steuerlich → ca. 355 €/Monat Steuerersparnis
- Wohngeld: bei 600 € Bruttowarmmiete in Leipzig Mietstufe 3 ca. 110 €/Monat
- Gesamt: ca. 951 €/Monat laufende Leistungen + Steuerersparnis
Fallbeispiel 3 – Familie Wagner (Zwillinge, 3.000 € netto, Steuerklasse III)
Petra Wagner aus Düsseldorf bekommt im April 2026 Zwillinge. Ihr Mann Klaus verdient 3.000 € netto:
- Kindergeld: 2 × 259 € = 518 €/Monat (ab Geburtsmonat)
- Mutterschaftsgeld (98 Tage vor + nach Geburt): GKV 13 €/Tag × 98 = 1.274 € + Arbeitgeberzuschuss bis Vor-Geburts-Netto
- Elterngeld (Petra, Basis, 12 + 2 Partnermonate): 67 % von 2.000 € Vor-Geburts-Netto = 1.340 €/Monat + Mehrlingszuschlag 300 € = 1.640 €/Monat
- Mehrling-Geschwisterbonus: +10 % auf 1.640 € (Bonus, sofern weiteres Kind unter 3) – im Zwillingsfall nicht direkt anwendbar
- Gesamt während Elternzeit Petra: ca. 2.158 €/Monat Familienleistungen
Kombinationsregeln (Was geht zusammen, was nicht?)
| Leistung 1 | Leistung 2 | Kombinierbar? |
|---|---|---|
| Kindergeld | Elterngeld | ✅ Ja |
| Kindergeld | Kinderzuschlag | ✅ Ja |
| Kindergeld | Mutterschaftsgeld | ✅ Ja |
| Kindergeld | Unterhaltsvorschuss | ✅ Ja (UVG halbiert sich um halbes Kindergeld) |
| Kinderzuschlag | Wohngeld | ✅ Ja |
| Mutterschaftsgeld | Elterngeld | ❌ Nein (zeitlich nacheinander; Mutterschaftsgeld wird angerechnet) |
| Bürgergeld | Kinderzuschlag | ❌ Nein (Bürgergeld schließt KiZ aus) |
| Bürgergeld | Wohngeld | ❌ Nein (Bürgergeld enthält Unterkunftskosten) |
| Kindergeld | Kinderfreibetrag | ⚖️ Günstigerprüfung – nur die günstigere Variante wird angewendet |
Was passiert, wenn …
- … ich gleichzeitig Bürgergeld und Wohngeld beantrage? Sie müssen sich entscheiden – Bürgergeld enthält bereits Unterkunftskosten (KdU). Wohngeld ist nur für Haushalte über der Bürgergeld-Grenze. Die Wohngeldstelle prüft automatisch, ob Bürgergeld günstiger wäre, und weist Sie ggf. dorthin.
- … mein Kind 18 wird? Kindergeld kann bis 25 weitergezahlt werden, wenn das Kind in Berufsausbildung oder Studium ist. Sie müssen jährlich die Ausbildungsbescheinigung einreichen, sonst wird der Anspruch eingestellt. Kinderfreibetrag und BEA gelten ebenfalls bis 25 unter denselben Voraussetzungen.
- … ich Elterngeld und gleichzeitig Mutterschaftsgeld erhalte? Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, sodass keine Überzahlung entsteht. In den 8 Wochen nach Geburt erhalten Sie i.d.R. nur Mutterschaftsgeld; das Elterngeld beginnt mit dem Tag nach Ende der Mutterschutzfrist.
- … ich umziehe? Die meisten Leistungen werden weitergezahlt, aber Sie müssen die zuständige Stelle informieren (Familienkasse, Jugendamt, Wohngeldstelle). Bei Umzug in ein anderes Bundesland kann sich das Landeserziehungsgeld oder Familiengeld ändern. Wohngeld muss neu beantragt werden (neue Mietstufe).
- … ich nach Auslandsumzug Familienleistungen behalten will? Bei Umzug ins EU-Ausland gilt EU-VO 883/2004 – der Beschäftigungsstaat zahlt primär, der Wohnsitzstaat ergänzt Differenzen. Bei Drittstaaten entfällt der Kindergeld-Anspruch in der Regel ab Wegzug.
Häufige Fehler bei der Beantragung
| Fehler | Folge | Vermeidung |
|---|---|---|
| Nicht beantragte Leistungen | Tausende Euro/Jahr verschenkt | Familienleistungs-Check nutzen |
| Doppelantrag bei beiden Elternteilen | Bearbeitungsstopp | Einigung treffen, wer beantragt |
| Verspäteter Antrag | nur 6 Monate rückwirkend möglich | sofort nach Anspruchsvoraussetzungen beantragen |
| Steuerklasse I als Alleinerziehende | Entlastungsbetrag nicht berücksichtigt | sofort Wechsel zu Steuerklasse II beantragen |
| Falsche Krankenkasse für Mutterschaftsgeld | Verzögerung | Antrag immer bei eigener (GKV) Krankenkasse |
| Bürgergeld und KiZ gleichzeitig | Ablehnung KiZ | nur eine Leistung beantragen |
Bezugnahme zu unseren Rechnern
- Familienleistungs-Check – 5-Schritte-Wizard, prüft alle Ihre Ansprüche gleichzeitig
- Kindergeld-Rechner – Höhe und Auszahlungstermin
- Elterngeld-Rechner – Basis, Plus, Mehrlingszuschlag
- Kinderzuschlag-Rechner – mit Abschmelzung
- Unterhaltsvorschuss-Rechner – nach Alter gestaffelt
- Mutterschaftsgeld-Rechner – GKV-Anteil + Arbeitgeberzuschuss
- Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag – steuerliche Optimierung
- Pillar Page Leistungen 2026 – alle Beträge im Überblick
Quellen
- § 66 EStG – Kindergeld
- §§ 1–4, 4a, 4b BEEG – Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
- § 6a BKGG – Kinderzuschlag
- § 2 UhVorschG – Unterhaltsvorschuss
- § 24i SGB V, §§ 19–24 MuSchG – Mutterschaftsgeld
- WoGG – Wohngeldgesetz
- § 32 Abs. 6 EStG – Kinderfreibetrag + BEA
- § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- § 45 SGB V – Kinderkrankengeld
- SGB II – Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28)
- BMFSFJ Familienportal – Bundesleistungen Übersicht
- familienkasse.de – Antragsformulare und Ratgeber
- arbeitsagentur.de – Familie und Kinder
Hinweis: Diese Übersicht ist redaktionell geprüft, ersetzt jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung iSv § 2 RDG. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweilige Behörde (Familienkasse, Elterngeldstelle, Jugendamt, Finanzamt, Wohngeldstelle).
