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Ratgeber · 01. Mai 2026

Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermine 2026 – Wann kommt das Geld?

Unterhaltsvorschuss 2026: Wann und wie wird ausgezahlt? Alle Infos zu Auszahlungsterminen, ersten Zahlungen und Änderungen.

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01. Mai 2026

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24. Mai 2026

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Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermine 2026
Inhaltsverzeichnis

Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermine 2026 – Wann kommt das Geld?

Stand: Mai 2026. Der Unterhaltsvorschuss (UVG) wird in der Regel zu Beginn des Monats vom Jugendamt der Wohngemeinde überwiesen. 2026 beträgt er 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11 Jahre) und 394 € (12–17 Jahre) pro Monat (§ 2 UhVorschG). Der genaue Auszahlungstag ist nicht bundeseinheitlich geregelt – jede Kommune legt einen festen Termin fest, an dem die Sammelüberweisung an alle Berechtigten ausgelöst wird.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Der Unterhaltsvorschuss beruht auf dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), zuletzt umfassend reformiert zum 1. Juli 2017. Anspruchsberechtigt sind nach § 1 UhVorschG Kinder unter 18 Jahren, die bei nur einem Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt erhalten. Die Höhe der Leistung richtet sich nach § 2 UhVorschG und entspricht dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Zuständig ist das Jugendamt der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 UhVorschG). Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus auf das im Antrag angegebene Konto des betreuenden Elternteils. Anders als beim Kindergeld gibt es keine bundeseinheitliche Endziffer-Staffelung, denn jedes der über 600 deutschen Jugendämter verwaltet seine eigene Zahlungsabwicklung.

Typische Auszahlungstermine 2026 nach Kommune

Die tatsächlichen Termine variieren erheblich. Die folgende Übersicht zeigt typische Muster, die in der Praxis vorkommen:

Kommune-Typ Auszahlungstag Beispielstädte
Großstadt (über 500.000 EW) 1. Bankarbeitstag Berlin, Hamburg, München, Köln
Mittelstadt (50.000–500.000 EW) 1.–3. Bankarbeitstag Bonn, Münster, Augsburg
Kleinstadt (unter 50.000 EW) 2.–5. Bankarbeitstag Landkreis-Gemeinden
Sammelkasse-Verbund (Landkreis) 5.–10. Bankarbeitstag Ländliche Regionen Bayern, Sachsen

In Berlin zahlen die meisten Bezirksjugendämter am ersten Bankarbeitstag aus. In München erfolgt die Überweisung in der Regel am 1. oder 2. Werktag, in Köln am 1. Werktag. In ländlichen Regionen kann es bis zum 10. dauern, weil dort oft Verbandskassen mit größerem Buchungsvolumen arbeiten.

Fallbeispiel: Familie Schneider aus Köln

Frau Schneider beantragt im Februar 2026 Unterhaltsvorschuss für ihre achtjährige Tochter. Der Vater zahlt seit Monaten keinen Unterhalt. Das Jugendamt Köln bearbeitet den Antrag in sechs Wochen. Der Bewilligungsbescheid datiert vom 14. April 2026 und enthält folgende Eckwerte:

  • Anspruchsbeginn: 1. Februar 2026 (Antragsmonat)
  • Monatlicher Vorschuss: 299 € (Altersgruppe 6–11 Jahre)
  • Nachzahlung Februar bis April: 897 € (3 Monate × 299 €)
  • Erste laufende Zahlung: 4. Mai 2026 (1. Bankarbeitstag)

Die Nachzahlung von 897 € geht bereits am 22. April 2026 separat ein. Ab Mai läuft die Zahlung jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats automatisch durch.

Fallbeispiel: Familie Yilmaz aus Berlin

Frau Yilmaz lebt mit ihrem dreijährigen Sohn in Berlin-Neukölln. Sie stellt den Antrag online über das Berliner Familienportal am 5. März 2026. Vier Wochen später, am 8. April, kommt der Bewilligungsbescheid. Der Vorschuss beträgt 227 € (Altersgruppe 0–5 Jahre). Die Auszahlung erfolgt:

  • Nachzahlung März–April: 454 €, gutgeschrieben am 16. April 2026
  • Ab Mai: 227 € jeweils am 4. Mai, 2. Juni, 1. Juli etc.

Der Berliner Bezirk Neukölln nutzt eine zentralisierte Auszahlungsroutine, die Überweisungen am 1. Bankarbeitstag bündelt – sofern dieser nicht auf einen Feiertag fällt.

Fallbeispiel: Familie Wagner aus Düsseldorf (Altersgruppenwechsel)

Frau Wagners Sohn Jonas wird am 17. August 2026 zwölf Jahre alt. Bis Juli erhält sie 299 € monatlich. Ab August 2026 erhöht sich der Vorschuss automatisch auf 394 €, ohne dass ein neuer Antrag nötig ist. Das Jugendamt Düsseldorf passt den Betrag im laufenden Bescheid an. Die Überweisung im August 2026 beträgt bereits den höheren Betrag, da der Geburtstag in den Monatsanfang fällt. Bei Geburtstagen nach dem 15. eines Monats wird der höhere Betrag in der Praxis dennoch ab dem Geburtsmonat ausbezahlt, weil § 2 Abs. 1 UhVorschG auf das Lebensjahr im jeweiligen Monat abstellt.

Auszahlungsbeispiele für ausgewählte Monate 2026

Monat 2026 1. Bankarbeitstag Hinweis
Januar 02.01.2026 (Fr) 01.01. Feiertag
Februar 02.02.2026 (Mo)
März 02.03.2026 (Mo)
April 01.04.2026 (Mi) Karfreitag 03.04. – evtl. Verzögerung
Mai 04.05.2026 (Mo) 01.05. Feiertag, 02.+03.05. Wochenende
Juni 01.06.2026 (Mo)
Juli 01.07.2026 (Mi)
August 03.08.2026 (Mo) 01.+02.08. Wochenende
September 01.09.2026 (Di)
Oktober 01.10.2026 (Do) 03.10. Tag der Deutschen Einheit
November 02.11.2026 (Mo) 01.11. Allerheiligen in BY/NRW/BW/RP/SL
Dezember 01.12.2026 (Di)

In Bundesländern mit zusätzlichen Feiertagen (z. B. Heilige Drei Könige am 6. Januar in Bayern, BW, Sachsen-Anhalt; Fronleichnam in katholischen Ländern) verschiebt sich der Termin um einen weiteren Bankarbeitstag.

Erste Zahlung nach Antragstellung

Ein häufiges Missverständnis: Der Unterhaltsvorschuss wird nicht wie das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt. § 4 UhVorschG bestimmt den Anspruchsbeginn ab dem Monat der Antragstellung. Wer im März einen Antrag stellt und der Bescheid im Mai ergeht, erhält:

  1. Nachzahlung für März, April, Mai in einer Summe
  2. Ab Juni: laufende monatliche Auszahlung am festgelegten Termin

Jeder verpasste Monat vor Antragstellung ist endgültig verloren. Wer nach der Trennung zögert oder erst dem säumigen Elternteil eine Chance geben möchte, riskiert mehrere hundert Euro Verlust. Pragmatischer Rat: Antrag stellen, sobald drei Monatszahlungen ausgefallen sind.

Bearbeitungszeit beim Jugendamt

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis acht Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Folgende Dokumente sind in der Praxis erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis des betreuenden Elternteils
  • Meldebescheinigung von Elternteil und Kind
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (zum Nachweis fehlender Unterhaltszahlungen)
  • Wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennung, gerichtlicher Unterhaltstitel, Anschrift des anderen Elternteils

Fehlen Unterlagen, schreibt das Jugendamt eine Frist von vier Wochen zur Nachreichung. Wird die Frist verpasst, wird der Antrag abgelehnt – ein neuer Antrag bedeutet erneuten Bearbeitungsbeginn und damit oft Verlust eines weiteren Monats Vorschuss.

Voraussetzungen ab dem 12. Geburtstag

Seit der Reform 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Ab dem 12. Lebensjahr gelten jedoch erweiterte Voraussetzungen (§ 1 Abs. 1a UhVorschG):

  • Der alleinerziehende Elternteil bezieht kein Bürgergeld, oder
  • erzielt ein eigenes Nettoeinkommen von mindestens 600 €/Monat

Die 600-Euro-Grenze gilt als Bruttosumme aus Erwerbseinkommen. Wohngeld und Kinderzuschlag werden nicht angerechnet. Bei knappem Einkommen lohnt sich ein Kombi-Check: oft ist eine Kombination aus reduziertem Bürgergeld plus Wohngeld plus Kinderzuschlag plus UVG günstiger als reiner Bürgergeld-Bezug.

Anrechnung von Unterhaltszahlungen

Zahlt der andere Elternteil teilweisen Unterhalt, wird dieser 1:1 auf den Vorschuss angerechnet. Beispiel: Der Vater überweist 150 € monatlich für ein achtjähriges Kind. Der UVG-Anspruch beträgt 299 €. Das Jugendamt zahlt dann nur 149 € aus.

Jede Veränderung muss dem Jugendamt unverzüglich mitgeteilt werden (§ 6 UhVorschG). Wer Zahlungen verschweigt, riskiert Rückforderung plus Bußgeld bis 1.000 €. In Extremfällen (vorsätzlicher Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB) drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe.

Was passiert, wenn…

…der Bankarbeitstag auf einen Feiertag fällt? Die Überweisung verschiebt sich auf den nächsten Bankarbeitstag. Beispiel Januar 2026: Der 1. Januar ist Feiertag, der 2. Januar ein Freitag – die Erstauszahlung erfolgt also am 2. Januar.

…die IBAN mitten im Monat gewechselt wird? Eine neue IBAN muss bis spätestens zum 20. des Vormonats schriftlich beim Jugendamt eingehen, damit sie für die nächste Auszahlung wirksam wird. Spätere Änderungen greifen erst im übernächsten Monat. In der Zwischenzeit kann die Zahlung an das alte Konto erfolgen – meist überweist die Hausbank kostenlos zurück.

…ich umziehe in eine andere Stadt? Mit dem Umzug wechselt die örtliche Zuständigkeit. Das alte Jugendamt zahlt noch im Umzugsmonat aus; ab dem Folgemonat ist das neue Jugendamt zuständig. Hier kommt es regelmäßig zu Verzögerungen von ein bis zwei Monaten, weil die Akte übergeben werden muss. Tipp: Beim neuen Jugendamt sofort einen Folgeantrag einreichen, ohne den Abschluss der Aktenübergabe abzuwarten.

…ich ein ausländisches Konto angebe? SEPA-Überweisungen innerhalb der EU sind problemlos. Außerhalb der EU (z. B. Schweiz, UK) entstehen Bearbeitungsgebühren, die der Empfänger trägt. Manche Jugendämter zahlen grundsätzlich nicht auf Nicht-SEPA-Konten – in dem Fall hilft ein deutsches Treuhandkonto.

…das Kind volljährig wird? Mit dem 18. Geburtstag endet der UVG-Anspruch automatisch. Der letzte Vorschuss wird im Geburtstagsmonat ausbezahlt, sofern der Geburtstag vor dem Auszahlungstag liegt. Wird das Kind nach dem Auszahlungstag volljährig, gilt der Vorschuss für den gesamten Geburtsmonat als bewilligt und wird nicht anteilig zurückgefordert.

Häufige Fehler bei UVG-Antrag und -Bezug

  • Wartepause vor dem Antrag: Viele Alleinerziehende hoffen monatelang, dass der Ex-Partner doch noch zahlt. Jeder Monat vor Antragstellung ist verloren – die Antragsstellung blockiert den eigenen Unterhaltsanspruch nicht.
  • Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben: Das Jugendamt versucht, beim Ex-Partner Regress zu nehmen. Ohne Adresse verzögert sich der Bescheid um Wochen. Auch eine alte Adresse hilft – das Jugendamt recherchiert selbst.
  • Unterhaltstitel nicht geltend gemacht: Wer einen gerichtlichen Unterhaltstitel hat, sollte den Pflichtigen erst zur Zahlung auffordern, bevor er UVG beantragt. Andernfalls bekommt der Ex-Partner Post vom Jugendamt, ohne vorher angesprochen worden zu sein – das verschärft das Verhältnis unnötig.
  • Sondereinkommen verschwiegen: Steuerrückerstattungen, Erbschaften oder Lottogewinne des berechtigten Kindes sind anzeigepflichtig.

Verknüpfung mit anderen Familienleistungen

Der Unterhaltsvorschuss wird nicht auf das Kindergeld angerechnet. Wohngeld und Kinderzuschlag sind ebenfalls möglich. Beim Bürgergeld wird der UVG dagegen als Einkommen des Kindes berücksichtigt (§ 11 SGB II). Eine Übersicht aller Familienleistungen und ihrer Wechselwirkungen liefert die Übersicht Familienleistungen 2026.

Für die konkrete Höhenberechnung steht der Unterhaltsvorschuss-Rechner zur Verfügung – inklusive Altersgruppenwechsel, Anrechnung Teilunterhalt und Plausibilitätsprüfung des Selbstbehalts. Wer parallel den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen möchte, nutzt den Düsseldorfer-Tabelle-Rechner. Anleitung und Formulare für den Erstantrag stehen im Leitfaden Unterhaltsvorschuss-Antrag beim Jugendamt 2026.

Auszahlung bei Mehrkindfamilien

Bei zwei oder drei Kindern aus derselben Beziehung wird für jedes Kind ein eigener Bescheid erstellt. Die Auszahlung erfolgt jedoch in einer Sammelüberweisung am selben Termin. Beispiel: zwei Kinder im Alter von 4 und 9 Jahren – die Überweisung beträgt 227 € + 299 € = 526 € pro Monat. Bei Pflegekindern und Patchwork-Konstellationen ist die Zuständigkeit komplexer, weshalb ein Beratungstermin beim Jugendamt empfohlen wird.

FAQ08

Häufige Fragen

Q.01Wann wird der Unterhaltsvorschuss 2026 ausgezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel am 1. bis 5. Bankarbeitstag des Monats vom zuständigen Jugendamt überwiesen. Großstädte wie Berlin, Hamburg, München und Köln zahlen meist am ersten Werktag aus, kleinere Kommunen und Landkreis-Verbände bis zum 10. Fällt der reguläre Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Gutschrift auf den nächsten Bankarbeitstag. Der genaue Tag steht im Bewilligungsbescheid oder kann beim Jugendamt erfragt werden. Anders als beim Kindergeld gibt es keine bundeseinheitliche Endziffer-Staffelung, weil jedes Jugendamt seine eigene Zahlungsabwicklung verwaltet.
Q.02Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
2026 beträgt der Unterhaltsvorschuss 227 € pro Monat für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Beträge entsprechen dem Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergelds (259 € im Jahr 2026, davon 129,50 € hälftig). Der Betrag erhöht sich automatisch mit dem nächsten Geburtstag des Kindes, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Zahlt der andere Elternteil teilweisen Unterhalt, wird dieser 1:1 angerechnet.
Q.03Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Nein, der Unterhaltsvorschuss wird nicht rückwirkend gezahlt – auch nicht für die sechs Monate, die beim Kindergeld möglich sind. § 4 UhVorschG bestimmt den Anspruchsbeginn ab dem Monat der Antragstellung. Wer im März einen Antrag stellt und im Mai den Bescheid erhält, bekommt eine Nachzahlung für März, April und Mai in einer Summe, danach laufende monatliche Auszahlung. Jeder Monat vor Antragstellung ist endgültig verloren. Daher gilt: Antrag stellen, sobald drei Monatszahlungen vom anderen Elternteil ausgefallen sind.
Q.04Wie lange dauert die Bearbeitung des UVG-Antrags?
Die Bearbeitungszeit beim Jugendamt beträgt in der Regel vier bis acht Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Erforderlich sind Geburtsurkunde, Personalausweis, Meldebescheinigung, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie Angaben zum anderen Elternteil (Name, Anschrift, ggf. Arbeitgeber). Fehlen Unterlagen, wird eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt. Während der Bearbeitung läuft der Anspruch ab Antragsmonat weiter – die Wartezeit führt nicht zu Verlust, weil die Nachzahlung ab dem Antragsmonat geleistet wird.
Q.05Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil später doch zahlt?
Zahlungen des anderen Elternteils werden 1:1 auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Bei vollständiger Zahlung des Mindestunterhalts endet der UVG-Anspruch. Werden Teilzahlungen geleistet, reduziert sich der Vorschuss entsprechend – beispielsweise bei 150 € freiwilliger Zahlung und 299 € UVG-Anspruch werden noch 149 € ausgezahlt. Diese Veränderungen sind dem Jugendamt unverzüglich nach § 6 UhVorschG mitzuteilen. Wer Zahlungen verschweigt, muss mit Rückforderung plus Bußgeld bis 1.000 € rechnen, in Extremfällen droht ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs.
Q.06Was ändert sich, wenn das Kind 12 Jahre alt wird?
Ab dem 12. Geburtstag erhöht sich der Vorschuss automatisch auf 394 €. Gleichzeitig gelten erweiterte Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1a UhVorschG: Der betreuende Elternteil darf entweder kein Bürgergeld beziehen oder muss ein eigenes Nettoeinkommen von mindestens 600 €/Monat aus Erwerbstätigkeit erzielen. Wohngeld und Kinderzuschlag werden bei dieser Grenze nicht angerechnet. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, endet der Anspruch – auch mitten im laufenden Bezug. Eine Kombination aus reduziertem Bürgergeld plus UVG ist oft günstiger als reiner Bürgergeld-Bezug.
Q.07Wer zahlt den Unterhaltsvorschuss aus – Familienkasse oder Jugendamt?
Den Unterhaltsvorschuss zahlt ausschließlich das Jugendamt der Wohngemeinde des Kindes aus. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist dafür nicht zuständig – sie zahlt nur Kindergeld und Kinderzuschlag. In Großstädten ist meist das Bezirksjugendamt zuständig, in Flächenkreisen das Kreisjugendamt. Bei Umzug in eine andere Kommune wechselt die Zuständigkeit zum nächsten Monatsersten. Anträge können in den meisten Bundesländern auch online über die jeweiligen Familienportale gestellt werden.
Q.08Kann ich den UVG-Auszahlungstermin selbst bestimmen?
Nein, der Auszahlungstermin ist von der Sammelroutine des jeweiligen Jugendamts vorgegeben. Wünsche wie 'bitte erst zum 15.' werden in der Regel nicht berücksichtigt, weil die Buchhaltung Sammelüberweisungen automatisiert verarbeitet. Wer den Monatsbeginn finanziell überbrücken muss, kann mit der Hausbank einen Dispokredit oder einen Pufferbetrag absprechen. Bei tatsächlichen Härtefällen (z. B. drohende Stromsperre) kann das Jugendamt im Einzelfall eine Vorauszahlung anbieten – das ist aber die Ausnahme und nicht als regelmäßige Option gedacht.

Redaktion

Redaktion Sozialleistungen

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Stand dieser Version:24. Mai 2026

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